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Channel: RefNews – Blog zum Rechtsreferendariat
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Restplätze in NRW

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Du möchtest dein Rechtsreferendariat in NRW absolvieren, hast aber noch keinen Ausbildungsplatz? Wie auf der Internetseite des OLG Hamm bekannt gegeben wurde (Stand 06.06.2019) stehen derzeit noch Restplätze zur Verfügung! Auf unserer RefInfo-Seite kannst du dich gerne vorab informieren, wie das Referendariat in NRW abläuft, welche Voraussetzungen zur Einstellung es gibt, in welchen groben Zügen das Bewerbungsverfahren gestaltet wird und wie die Statistiken zur zweiten juristischen Staatsprüfung aussehen.

 

Landgericht Dortmund und Essen
Einstellungstermin 1. August 2019

Landgericht Bochum
Einstellungstermin 1. Juli 2019

Landgericht Paderborn
Einstellungstermin 1. September 2019
Hier kann sich auch beworben werden, wenn die erste Prüfung erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist abgelegt wird.

Ansprechpartner: Herr Rolfes (02381/272-4314) und Frau Dittmar (02381/272-4312)

Bevor ihr eine Bewerbung abschickt, wird auf in jedem Fall darum gebeten, sich erst mit den oben genannten Ansprechpartnern in Verbindung zu setzen.


Wahlstation in Sydney – ein Erfahrungsbericht

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Wahlstation in Sydney – ein Erfahrungsbericht von Marius Rakers.

Die Wahlstation im Referendariat bietet eine hervorragende Möglichkeit, vor dem Berufseinstieg Auslandserfahrung zu sammeln. Aber gerade nachdem ich den Entschluss gefasst hatte, diese drei Monate im Ausland zu verbringen, stellte sich die Frage nach dem Ort und den organisatorischen Anforderungen. In diesem Beitrag möchte ich euch eine Station in Sydney näherbringen und denen, die sich dafür entscheiden, einige Hilfestellungen geben. Für diesen Zweck beschreibe ich euch meine Station recht detailliert, von der Entschlussfassung bis zur Rückreise.

I. Wahlstation im Ausland

Recht früh im Referendariat muss man die Entscheidung treffen, ob man die Wahlstation im Ausland verbringen möchte, um einen der begehrten Plätze zu erhalten. Für mich, der lediglich ein kurzes Praktikum in New York, aber kein Auslandssemester, absolviert hatte, war die Motivation der Wahlstation im Ausland einerseits die berufliche und persönliche Entwicklung außerhalb der gewohnten Umgebung, andererseits aber auch die Abwechslung nach dem Aufwand der schriftlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens. Um letztere in Ruhe vorzubereiten, habe ich den Auslandsaufenthalt bewusst in der Wahlstation und nicht in der Anwaltsstation gewählt. Für eine Station bei öffentlichen Stellen bietet sich selbstverständliche auch die Verwaltungsstation an.

Die Auswahl an Stationszielen im Ausland ist groß. Da ich in einem englischsprachigen Land arbeiten wollte, verkleinerte sich die Auswahl geringfügig. Außerdem wollte ich mehr über das Common Law System aus der Praxis erfahren, nachdem ich die fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen in englischer Sprache absolviert hatte. Ich habe mich letztlich für Sydney entschieden, weil es auf dem Papier einiges zu bieten hatte: internationale Vielfalt, Großstadtfeeling, herrliches Wetter, Häfen, Strände, Gärten, Parks und endlose Reisemöglichkeiten.

II. Bewerbungsverfahren

Als ersten Schritt habe ich 10 Monate vor dem Beginn meiner Wahlstation nach möglichen Arbeitgebern in Sydney gesucht und natürlich alle erdenklichen Stellen für Juristen gefunden. Von Kanzleien in verschiedenen Rechtsgebieten über Unternehmen, Richter, Handelskammer, Konsulat bis zum Auswärtigen Amt ist in Sydney alles vertreten. Da ich eine gut angebundene Arbeitsstelle finden wollte, habe ich mich auf den Central Business District (CBD) beschränkt. Eine Liste der Außenhandelskammer mit Arbeitgebern, die bereits in der Vergangenheit Referendare eingestellt haben, ist mittlerweile leider nicht mehr verfügbar. Viele Referendare in Sydney bewerben sich bereits ein Jahr oder noch weiter im Voraus, sodass für die Bewerbung gilt: je früher desto besser.

Über die einfache Google-Suche bin ich auf Dr. Angelika Yates von Addisons Lawyers gestoßen, welche selbst beide Staatsexamina in Deutschland absolviert hatte und sowohl australische als auch internationale Mandanten in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten betreut. Einerseits sprach mich diese thematische Ausrichtung der Kanzlei an. Andererseits hatte ich die Erwartung, dass Frau Dr. Yates meinen Wissensstand richtig einordnen und mich entsprechend gut in die Kanzlei integrieren könnte. Auf meine Bewerbung per Mail erhielt ich bereits nach kurzer Zeit eine positive Rückmeldung. Frau Dr. Yates bot sofort ein Telefonat für die weitere Planung und Unterstützung bei Wohnungssuche und Visumsantrag an. Ein großer Schritt Richtung Australien war gemacht.

III. Stationsvorbereitung

Nachdem eine Arbeitsstelle idealerweise recht früh festgelegt wurde, verbleibt für die Vorbereitung der Station noch ausreichend Zeit. Es gibt keinen Grund zur Hektik, wenngleich ich mit Blick auf die schriftlichen Examensklausuren im Monat vor dem Reiseantritt empfehle, möglichst rechtzeitig die erforderlichen Schritte zu planen. Die Reihenfolge der weiteren Planungsschritte waren in meinem Fall Visumsantrag, Urlaubsplanung, Flugbuchung, Wohnungssuche, Versicherungscheck.

  1. Visumsantrag:

Das Visa-Verfahren ist vergleichsweise unkompliziert. Das Touristenvisum, welches die Einreise für einen Zeitraum von 90 Tagen ohne Arbeitsaufnahme ermöglicht, ist für eine Referendarstation nicht geeignet. Ich habe das Working Holiday Visum (subclass 417) beantragt, mit dem man sich bis zu 12 Monate in Australien aufhalten dürfte. Dies umfasst in der Regel auch mehrmalige Ein- und Ausreisen, falls man plant, in dem Jahr nochmals nach Australien zu reisen oder eine Reise nach Neuseeland zu unternehmen. Dieses Visum setzt ein Alter von 18 bis 30 Jahren voraus und man kann es grundsätzlich nur einmal beantragen. Seit April 2019 (erst nach meiner Station) wird wohl auch ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt verlangt. Der Antrag ist im Grunde selbsterklärend und innerhalb von maximal 30 Minuten erledigt. Zur Hilfe gibt es aber auch zehnminütige Videoanleitungen online. Erstaunlicherweise habe ich noch am selben Tag das Visum erhalten.

  1. Urlaubsplanung:

Alle Referendare, die ich in Sydney kennengelernt habe, haben zu einem Zeitpunkt ihres Aufenthalts Urlaub genommen, um Teile des Landes ausführlich zu erkunden. Der Grund, weshalb es sinnvoll sein kann, sich schon früh mit den Urlaubsplänen auseinanderzusetzen, ist, dass es gegebenenfalls Einfluss auf die Planung des Hin- oder Rückflugs haben kann. So habe ich Referendare getroffen, die unmittelbar nach ihrer letzten Klausur bereits nach Australien gereist sind, um die zwei Wochen vor dem Stationsbeginn schon zu reisen. Andere haben sich die ersten oder letzten Wochen der Station freigenommen, um bei früherer An- oder späterer Abreise einen längeren Reiseblock zu haben. Nur um Beispiele zu nennen kann man zunächst nach Melbourne, an die australische Westküste oder nach Neuseeland fliegen, um dort einige Zeit am Anfang zu verbringen – oder eben von dort abreisen. Ich habe aufgrund eines Besuchs aus der Heimat im zweiten Monat Urlaub gehabt und konnte große Teile der Ostküste sowie Central Australia sehen. Da man zu den unglaublich vielfältigen Reisemöglichkeiten eigene Beiträge schreiben könnte und die Auswahl stark von den eigenen Interessen abhängt, verweise ich euch diesbezüglich auf die entsprechenden Webseiten.

  1. Flugbuchung:

Neben den bekannten Buchungsmöglichkeiten möchte ich diejenigen, die noch an einer Universität eingeschrieben sind, auf die Möglichkeit der Buchung über STA Travel hinweisen. Diese hatten in meinem Fall für Studenten vergleichsweise günstige Flüge im Angebot. Zudem kann man kostenfrei oder zu relativ geringen Kosten Hin- oder Rückflug umbuchen. Dies kann gerade bei einem solchen Aufenthalt relevant werden, wenn sich Pläne spontan ändern. Darüber hinaus solltet ihr nicht allzu spät anreisen, da der lange Flug und die Zeitdifferenz einige Tage spürbar sind. Nach der Rückkehr aus Australien steht die mündliche Prüfung an, sodass ihr die Vorbereitung auf diese beim Zeitpunkt des Rückfluges im Auge behalten solltet.

  1. Wohnungssuche:

Die Wohnungssuche stellte sich als der schwierigste Teil meiner Stationsvorbereitung heraus. Dies nicht aufgrund des fehlenden Angebots, sondern weil ich überhaupt keine Vorstellung hatte, auf welcher Plattform ich am besten suchen kann, welcher Preis angemessen ist, welches Wohnmodell mir zusagt und insbesondere auch, welcher Ort in Sydney am praktischsten ist.

a) Portale:

Es ist möglich, eine gute Unterkunft über AirBnb zu finden. Dort kann man recht schnell überblicken, ob etwas passendes im Angebot ist. Im Vergleich sind die Wohnungen dort zumindest aus meiner Erfahrung ein wenig teurer als bei anderen Portalen. Ich hatte bei AirBnb – anders als andere Referendare – weniger Glück, sodass ich weitersuchen musste. Im Anschluss habe ich mich bei Gumtree und Flatmates anmeldet und dort nach Wohnungen geschaut. Insgesamt machte ich aber die Erfahrung, dass viele Wohnungen sehr kurzfristig inseriert werden. Meine zahlreichen Anfragen 6 Monate vor Beginn meiner Station waren daher ausnahmslos ohne Erfolg. Oftmals wurde ich gebeten, mich frühstens 3 Monate vor gewünschtem Einzug wieder zu melden. In diesem Zeitraum intensivierte ich meine Bemühungen dann wieder und habe mich aus Vorsicht zum Premium-Mitglied bei Flatmates upgegradet, da dies die Sichtbarkeit und Kommunikationsmöglichkeiten erhöht. Problematisch blieb, dass viele Vermieter meine Anfrage zugunsten eines Interessenten an einem langfristigen Aufenthalt aufschoben/ablehnten oder gerne einen Besichtigungstermin vereinbaren wollten. Erst etwas mehr als einen Monat vor meiner Anreise habe ich schließlich eine Wohnung über Flatmates gefunden. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Angebot für meinen gewünschten Zeitraum auch zunehmend besser. Ich würde davon abraten, zunächst in ein Hostel einzuziehen, um vor Ort nach einer Wohnung zu gucken. Dies kann sehr teuer sein und führt nach den mir erzählten Erfahrungen regelmäßig dazu, dass man doch die nächstmögliche Option zusagt. Die Hostels sind mit Backpackern überlaufen und daher nicht sonderlich ruhig.

b) Lage:

Die zu empfehlende Wohnlage hängt selbstverständlich auch von den Wünschen der Person ab. Die öffentlichen Verkehrsmittel zum Stadtgebiet funktionieren trotz Beschwerden der Australier recht vernünftig. Innerhalb des CBD werden voraussichtlich in diesem Jahr noch die Bauarbeiten an der Light Rail fertigstellt, sodass man sich auch dort effektiv fortbewegen kann. Nicht zu verkennen ist aber der Kostenfaktor eines weiten Weges zur Arbeit, da die öffentlichen Verkehrsmittel zu den Stoßzeiten höhere Preise verlangen. Außerdem sind die Busse und Bahnen im Berufsverkehr – wie in anderen Großstädten auch – sehr voll.

Wenn man am Strand wohnen möchte, kann man an den Stränden vom Bondi Beach bis zum Coogee Beach etwas finden und in ca. 30 Minuten mit dem Bus die Stadt erreichen. Auch möglich ist das Wohnen an den Northern Beaches (z.B. Manly Beach), von wo man aber allein 30 Minuten für die Fährfahrt oder eine noch längere Busfahrt in das Zentrum einplanen sollte. Eine weitere Option sind Anna Bay oder Watsons Bay, die auch ca. eine halbstündige Bus- oder zwanzigminütige Fährfahrt vom CBD entfernt sind. Glücklicherweise habe ich von meinem anfänglichen Plan, auf halber Strecke zwischen CBD und Bondi Beach in Bondi Junction zu wohnen, Abstand genommen. Von dort wäre man in beiden Richtungen auf die öffentlichen Verkehrsmittel oder einen langen Fußmarsch angewiesen.

In den CBD-nahen Vororten wie Pyrmont, Darlinghurst oder Surry Hills kann man mit einer sehr kurzen Bahnfahrt oder unproblematisch fußläufig das Zentrum erreichen. Ich habe eine Wohnung im CBD nahe der Town Hall gefunden und war mit der Lage sehr gut zufrieden. Dort ist im Darling Harbour am Circular Quai oder in the Rocks immer etwas los, Einkaufsmöglichkeiten sind reichlich vorhanden und die Anbindung an alle Ziele in der Umgebung von Sydney ist perfekt.

c) Wohnmodell:

Es gibt verschiedenste Wohnmodelle, zwischen denen man wählen kann. Sowohl ein Einzelappartement als auch eine Klein-WG oder ein Flatshare mit 10 bis 20 Leuten sind möglich. Die Erfahrung eines Referendarkollegen mit einer 10er WG war insoweit positiv, dass er jederzeit mit ihnen etwas unternehmen konnte und keine Langeweile aufkam. Dafür sind bei einer derart großen Wohngemeinschaft oftmals nicht alle gleichermaßen rücksichtsvoll hinsichtlich Lärm und Hygiene. Ein Einzelappartement ist regelmäßig teurer als eine WG. Ich wohnte in einer Dreier-WG mit zwei berufstätigen Mitbewohnern und hatte neben Gemeinschaftsküche, -wohnzimmer und -bad ca. 12qm für mich. Dort lebten wir die meiste Zeit aneinander vorbei. Dennoch ergab sich immer mal wieder die Zeit für eine Unterhaltung und einige Male auch für eine gemeinsame Aktivität.

d) Mietpreis:

Die Mietpreise in Sydney sind im Vergleich zu Deutschland sehr hoch und werden meistens pro Woche angezeigt. Man wird sich darauf einstellen müssen, dass die Unterhaltsbeihilfe gerade die Mietkosten abdeckt. Ich habe von anderen Referendaren Mietpreise von 350 bis 450 Australische Dollar pro Woche mitbekommen. Im Monat bewegt sich die Miete also um die 1000 Euro und hängt natürlich von Faktoren wie Lage und Wohnmodell entscheidend ab.

  1. Versicherungscheck:

Die Auslandskrankenversicherung war in meinem Fall über die Stammdienststelle, also das Landgericht, abgedeckt. Dies gilt aber nur für den Zeitraum der Station. Daher sollte bei frühzeitiger Anreise und späterer Abreise zumindest über den Abschluss einer gesonderten Versicherung nachgedacht werden. Die Gesundheitsleistungen sind in Australien sehr teuer und können im unerwünschten Fall einer Behandlungsbedürftigkeit ohne Versicherung ärgerlich sein.

  1. Common Law System:

Wer sich etwas Hintergrundwissen zum Common Law System in Australien aneignen will, kann Babeck, Einführung in das australische Recht zur Vorbereitung lesen. Ein gewisser Kenntnisstand ist mit Sicherheit hilfreich und interessant, wird aber von den Ausbildern nicht vorausgesetzt. Da ich das Common Law System in seinen Grundzügen durch die fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen kennengelernt hatte, habe ich dieses Buch nicht durchgearbeitet.

IV. Kanzleialltag

Meine Station in Australien ging von Januar bis März 2019. Vor meinem ersten Tag in der Kanzlei war ich aufgeregter als vor anderen Stationen. Eine Station im Ausland ist mit größeren Unsicherheiten verbunden. So wusste ich nicht, inwiefern ich als in Deutschland ausgebildeter Jurist überhaupt mithelfen kann und ob meine Sprachkenntnisse ausreichen würden. Die Aufregung wurde mir aber von den hilfsbereiten Kollegen schnell genommen. Am ersten Vormittag wurden mir die Büroräume gezeigt und die Kollegen vorgestellt. Die ersten Januarwochen sind in Australien etwas ruhiger, da die Gerichte um Silvester geschlossen haben und das betriebswirtschaftliche Geschäftsjahr in der Regel Anfang Juli beginnt. Deshalb waren einige der Kollegen, unter denen insgesamt ca. 60 Anwältinnen und Anwälte, noch verreist. Diejenigen, die im Büro waren, nahmen sich aber Zeit für ein kurzes Gespräch, waren freundlich und interessiert. Mir war neben meiner Ausbilderin Frau Dr. Yates ein jüngerer Anwalt als „Buddy“ zugewiesen. Aber noch am ersten Tag nahmen mich zwei weitere Kollegen mit in die Kaffeepause und gaben mir zu verstehen, dass ich mich mit jeglichen Fragen an alle Kollegen wenden könnte. Anschließend ging es direkt weiter mit der Einführung in das IT System.

Ab dann begann auch schon der Arbeitsalltag. Meine Arbeitszeiten waren grundsätzlich fünf Tage die Woche von 9 bis 17 Uhr. Meine Ausbilderin bemühte sich, mir spannende und abwechslungsreiche Aufgaben zu stellen. Als deutsche Volljuristin und erfahrene Referendarausbilderin konnte sie erwartungsgemäß gut einschätzen, bei welchen Aufgaben ich mich bestmöglich einbringen konnte. Die internationalen Mandate, unter anderem auch aus Deutschland, schafften einen guten Einstieg in die Arbeit und versetzten mich in die Lage, von Beginn an vollwertig mitzuhelfen. Dennoch habe ich auch zunehmend Mandate zum australischen Recht bearbeitet. Recht schnell gewöhnte ich mich daran, bei der Erfüllung meiner Aufgaben die auf Präzedenzfällen basierende Argumentationsweise, Recherche-Plattformen und australischen Register zu nutzen. Dabei stellten sich mir keinerlei Sprachbarrieren und ich merkte im Laufe der Zeit, wie sich mein schriftliches und gesprochenes Englisch weiterentwickelte. Sydney ist ein – auch im Berufsleben – derart international geprägtes Umfeld, dass man als Deutscher nicht stark auffällt. Dies stärkt auch das Selbstvertrauen, als in Deutschland ausgebildeter Jurist, in diesem Umfeld bestehen zu können. Meine Ausbilderin nahm sich Zeit, mir den Hintergrund der Aufgaben im Vorfeld zu erklären und gab anschließend Feedback, was für den Lernprozess zuträglich ist. Dabei baute sie keinen Druck auf und war zur Beantwortung von Rückfragen jederzeit bereit. Auch andere Anwälte haben mir Aufgaben gegeben, sodass ich mich über die gesamte Station als ein vollwertiges Mitglied der Kanzlei begriff.

Dazu trugen auch diverse Gruppen-Events bei. Jede zweite Woche gab es ein Team-Meeting, in dem aktuelle Entscheidungen oder Mandate diskutiert wurden und jeder einen kurzen Einblick in seine Arbeit gab. Zu den internen Fortbildungsveranstaltungen war ich ebenfalls immer herzlich willkommen. Unter anderem gab es monatlich ein „Professional Staff Briefing“, bei welchem zwei oder drei Anwälte einen rechtlichen Vortrag hielten. Freitagsabends gab es des Öfteren eine Afterwork-Runde, die mit Kaltgetränken das Wochenende einläuteten. Hierzu wurde der „Casual Friday“ tatsächlich auch ernst genommen, wenn keine externen Termine anstanden.

Als eines der Highlights der Station kann ich einen Neujahrsempfang der deutsch-australischen Handelskammer hervorheben, zu welchem meine Ausbilderin mich mitnahm. Dort wurden bei einer Hafenrundfahrt auf einem historischen Schiff Erfahrungen in lockerer Atmosphäre ausgetauscht. Außerdem empfahl meine Ausbilderin mir eine spannende Gerichtsverhandlung mit einer im deutschen Prozessrecht unüblichen Cross-Examination, bei der ich als Zuhörer teilnahm.

Zusammenfassend kann ich festhalten, dass ich gerne zur Arbeit gegangen bin. Auffällig fand ich die lockere Atmosphäre im Team trotz hoher Arbeitsbelastung. Vom Praktikanten bis zum Partner sprachen sich alle mit Vornamen an und waren für ein kurzes Gespräch über arbeitsbezogene oder private Themen offen.

V. Freizeitgestaltung

Das bereits angesprochene internationale Umfeld ermöglicht auch außerhalb des Kanzleialltags eine rasche Integration. Empfehlen kann ich die App „MeetUp“, in welcher unzählige Zusammenkünfte zu allen denkbaren Anlässen organisiert werden. Unter anderem habe ich über diese App an Fußballspielen oder Schnorcheltreffen teilgenommen. Darüber hinaus gibt es die Facebook-Gruppe „Referendare in Sydney“, über die ich Kontakt zu anderen Referendaren in der Stadt bekommen habe. Einmal pro Woche haben wir uns mit den Referendaren zum Mittagessen verabredet und Erfahrungen sowie Wochenendpläne ausgetauscht. Oft haben die Referendare ähnliche Interessen und wollen an den Wochenenden die Stadt erkunden, was gemeinsam mehr Spaß macht. Auch meine Arbeitskollegen haben mich regelmäßig in ihre Pläne einbezogen, sei es ein gemeinsames Mittagessen, ein Feierabendbier oder Aktivitäten wie Wanderungen oder ein Australian Rugby-Spiel. Ich kann empfehlen, ein gutes Gleichgewicht zu finden zwischen Aktivitäten mit anderen Referendaren und Australiern, denn ich fand es besonders interessant, auch das Leben der Australier selbst kennenzulernen.

VI. Praktische Hinweise für das Leben in Sydney

Zunächst einmal ist es gut zu wissen, dass viele Geschäfte und vor allem die meisten Supermärkte in Sydney auch am Sonntag geöffnet haben. Meiner Erfahrung nach war der ALDI der günstigste Supermarkt, aber auch Coles und Woolworths sind preislich in Ordnung.

Noch an meinem ersten Tag habe ich mir eine ALDImobile-Simkarte in dem Aldistore in Darlinghurst gekauft. Die Simkarte kostet 5 AUD, hat diese 5 AUD aber auch als Startguthaben und ist nach einer Online-Aktivierung innerhalb von kurzer Zeit nutzbar. ALDImobile verwendet das Telstra-Netz, welches mitunter das beste in Australien ist, weshalb ich auch nie Probleme mit der Internetverbindung hatte. Ich selbst habe nicht den Prepaid-Tarif genutzt, sondern ein Monatspaket online aufgeladen. Diese Pakete sind preislich absolut im Rahmen. Es gibt unter anderem ein Paket für 15 AUD mit 2 GB Internet, Freiminuten und -SMS innerhalb von Australien und einer bestimmten Anzahl an Freiminuten und -SMS nach Deutschland sowie ein Paket für 25 AUD mit 9 GB Internet und unbegrenzten Freiminuten und -SMS innerhalb von Australien und nach Deutschland.

Für die öffentlichen Verkehrsmittel solltet ihr euch die OPAL Card schon am Flughafen holen. Die Karte selbst kostet nichts, muss am Flughafen mit mindestens 35 AUD aufgeladen werden, die ihr ohnehin nutzen werdet. Ansonsten kann die Karte mit mindestens 10 AUD in zahlreichen Supermärkten, Kiosken oder Bahnstationen aufgeladen werden. Ein hervorragendes Angebot ist die Deckelung der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel an allen Sonntagen auf 2,70 AUD für die Nutzung am gesamten Tag. Darin inbegriffen sind auch längere Zug- oder Busstrecken wie zu den Blue Mountains oder nach Palm Beach oder auch die regulären Fährfahrten wie z.B. nach Manly oder den Parramatta River entlang. Für eure Reisepläne noch der Hinweis, dass es eine Airport-Gebühr bei öffentlichen Verkehrsmitteln gibt, d.h. dass ihr zu den normalen Kosten der Fahrt noch ungefähr 15 AUD zusätzlich zahlt, wenn ihr mit der Bahn am nationalen/internationalen Flughafen von Sydney ankommt oder abfahrt. Dies lässt sich für den nationalen Flughafen damit umgehen, dass ihr zur Mascot Station fahrt und von dort 20 Minuten Richtung Flughafen lauft bzw. vom Flughafen zur Mascot Station lauft und von dort zu eurem Appartement fahrt. Das gleiche gilt für den internationalen Flughafen und die Wolli Creek Station (ebenfalls 20 Minuten Fußweg).

VII. Fazit

Wenn ich auf meine Wahlstation in Sydney zurückblicke, bereue ich keinen Moment davon und würde die Entscheidung jederzeit erneut treffen. Meine Erwartungen wurden übertroffen und ich kehre mit reichlich neuen Eindrücken zurück nach Deutschland. Der Zeitraum von drei Monaten ist sehr passend, um das Leben und das Land kennenzulernen. Gerade mein letzter Arbeitstag mit der herzlichen Verabschiedung von Frau Dr. Yates und den anderen Kollegen fiel mir sehr schwer.

Ich hoffe, dass dieser Bericht euch einen Überblick über meine Station von der Planung bis zum Abschluss gewährt hat und euch bei eurem Entschluss zur Wahlstation in Australien und dann ggf. während des Aufenthalts weiterhelfen wird.

Watch the court!

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Auf eine höchst interessante Seite soll an dieser Stelle hingewiesen werden: Unter http://www.watchthecourt.org/ veröffentlicht und kommentiert Prof. Dr. Martin Schwab von der Freien Universität Berlin krass rechtswidrige Urteile der deutschen Gerichtsbarkeit.

Die Seite soll eine Sammelstelle sein für strittige und fragwürdige Urteile. Einsenden können diese Juristen aller Berufsgruppen, also auch Referendare. Was dann folgt, wird auf der Seite so beschrieben:

Nach einer Vorauswahl der Entscheidungen als zweifelsfrei rechtswidrig durch die wissenschaftlichen Mitarbeiter des Projekts entscheiden zwei Redaktionskonferenzen über die Entscheidungen, die als krass rechtswidrig in Betracht kommen. Diese Entscheidungen werden durch die Mitarbeiter aufbereitet und einem Hochschullehrer zur eingehenden Begutachtung vorgelegt. Dies Hochschullehrer entscheiden in einer zweiten Konferenz über deren Veröffentlichung, Berichterstatter ist der Hochschullehrer dessen Rechtsgebiet betroffen ist.

Eine gute Idee, wie ich finde. Seit November 2009 werden in unregelmäßigen Abständen Urteile vorgestellt und kommentiert. Mal sehen, was da noch kommen wird!

Unterhaltsbeihilfe in Rheinland-Pfalz

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Wir haben den Hinweis eines Referendars bekommen, dass die Unterhaltsbeihilfe in Rheinland-Pfalz um 50 Euro erhöht wurde. Anstatt die vorherigen 1.203,23€ werden nun 1.253,23€ gezahlt. Beschlossen wurde diese Erhöhung im Rahmen der Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst vom 01.01.2019.

Damit befindet sich Rheinland-Pfalz im absoluten Mittelfeld. Spitzenreiter ist Sachsen, mit einer monatlichen Zahlung von 1.495,10€, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit 1.402,50€. Die Schlusslichter bezüglich des Gehalts bilden Hessen mit 1.085,60€ und Hamburg mit 1.027,80€. Die Unterhaltszahlungen aller Bundesländer auf einem Blick findet ihr graphisch dargestellt in unserem Ländervergleich.

Wo sind junge Juristen glücklicher – in der Großstadt oder auf dem Land?

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Ende Mai 2017 wurde eine neue azur-Associate-Umfrage veröffentlicht, in der sich herausstellte, dass junge Juristen außerhalb von großen Anwaltsmetropolen glücklicher sind. Beleuchtet wurden verschiedene Gesichtspunkte wie die Work-Life-Balance, Aufstiegschancen, Zufriedenheit mit den eigenen Arbeitgebern, Gehalt und durchschnittliche Wochenstunden.

In der Metropole wird durchschnittlich 54,50 Stunden in der Woche mit einem durchschnittlichen Stundenlohn von 41,65 Euro gearbeitet. In der Regionalkanzlei sind es im Durchschnitt 51,00 Wochenstunden bei einem Durchschnittsstundenlohn von 32,93 Euro (Quelle: azur-Associateumfrage 2016).

Der durchschnittliche Stundenlohn liegt somit in der Metropole rund 10 Euro über dem in der Provinz. Abseits der Metropolen liegt der Medianwert beim Berufseinstieg bei ca. 70.000 Euro, in den Großstädten bei ca. 100.00 Euro. Trotz dieses doch recht großen Unterschieds wird das Gehalt außerhalb der Metropolen nicht als wesentlich schlechter bewertet.

Beim Thema Work-Life-Balance gewinnen mit großem Abstand die Regionalkanzleien. Denn es muss zwar auch hier viel gearbeitet werden, mit der Arbeitsbelastung sind die Arbeitnehmer aber wesentlich zufriedener. Auch kann laut Umfrageergebnis Familie und Karriere besser miteinander vereinbart werden.

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Außerhalb der Großstädte sind die Associates mit ihren Arbeitgebern etwas zufriedener und auch die Aufstiegschancen wurden als nicht schlecht beurteilt.

Einzig die Internationalität wurde in den Großstädten als wesentlich besser bewertet.

Zulassung von Bürgern aus EU-Staaten zum Rechtsreferendariat

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Per Email erhielten wir die Anfrage einer Referendarin, deren fränzösischer Freund nun zum deutschen Referendariat zugelassen werden wollte. Zu der Frage, ob und wie das möglich ist, antworteten wir ihr, dass sich ihr Freund anerkennen lassen muss, dass sein französischer Abschluss dem ersten Staatsexamen gleichwertig ist. Anschließend kann er sich dann wie jeder andere auch um einen Referendariatsplatz bewerben.

Passend zu dieser Email-Anfrage hatte der EuGH darüber zu entscheiden, ob eine Zulassung zum Rechtsreferendariat – im Falle eines negativen Ergebnisses der Gleichwertigkeitsprüfung  – auch ohne Ablegen einer dann erforderlichen Eignungsprüfung möglich ist.

Sachverhalt der Entscheidung

Ein polnischer Staatsangehöriger hatte an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Poznán (Polen) den Magistertitel sowie im Rahmen einer deutsch-polnischen Juristenausbildung an der Universität Frankfurt/Oder (Deutschland) die akademischen Titel „Master of German and Polish Law“ und „Bachelor of German and Polish Law“ erworben. Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern lehnte eine Gleichwertigkeit des Abschlusses mit dem ersten deutschen Staatsexamen ab. In diesem Falle steht es dem Kandidat grundsätzlich zu, das Ablegen einer Eignungsprüfung zu beantragen.

Der polnische Jurist versuchte jedoch gerichtlich zu erstreiten, ohne eine solche Eignungsprüfung zum Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden. Das zuständige Verwaltungsgericht Schwerin hat daraufhin den EuGH ersucht, die Kriterien zu präzisieren, die das Gemeinschaftsrecht hinsichtlich der Bewertung der Gleichwertigkeit juristischer Kenntnisse aufstellt, die auf einen Antrag hin, unmittelbar zu einem Vorbereitungsdienst für die juristischen Berufe zugelassen zu werden, ohne die hierfür vorgesehenen Prüfungen abzulegen, erfolgen muss.

Die Entscheidung

Der Europäische Gerichtshof stellte klar, dass die Bestimmungen der für die Niederlassungsfreiheit von Rechtsanwälten relevanten Richtlinien auf eine Person in der Situation des Polen nicht anwendbar sind. Solange es an einer Harmonisierung der Bedingungen für den Zugang zu Vorbereitungsdiensten für die juristischen Berufe fehlt, könnten die Mitgliedstaaten festlegen, welche Kenntnisse und Fähigkeiten notwendig sind.

Im Ergebnis ist es somit zulässig, den Zugang zum Vorbereitungsdienst für die juristischen Berufe eines Mitgliedstaats an umfangreiche und vertiefte Kenntnisse des innerstaatlichen Rechts zu knüpfen. Das Gemeinschaftsrecht verlange zwar, dass die Qualifikationen und die Erfahrung eines Bewerbers, der sein juristisches Diplom in einem anderen Mitgliedstaat erworben hat, in vollem Umfang berücksichtigt werden, es gebiete jedoch nicht, das Niveau der verlangten Kenntnisse des innerstaatlichen Rechts für einen solchen Bewerber zu senken.

Ergebnis

Dem polnischen Juristen bleibt somit nichts anderes übrig, als einen Antrag auf Ablegen der Eignungsprüfung zu stellen. Nach Bestehen dieser Prüfung kann er sich dann für das Referendariat bewerben. Informationen zur Gleichwertigkeitsprüfung für EU-Bewerber finden sich zum Beispiel auf den Seiten des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern.

Von der Wichtigkeit der Examensergebnisse

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Examensnoten können sehr entscheidend sein. Das erfuhr ein Bewerber aus Baden-Württemberg schmerzlich am eigenen Leib.
Das zweite Staatsexamen hatte er im Oktober 2011 mit 6,02 Punkten also einem “Ausreichend” bestanden. Drei Jahre später arbeitete er als juristischer Mitarbeiter in einem Notariat in Offenburg. 2017 bewarb sich dann der Mann auf eine der 11 ausgeschriebenen Stellen für den notariellen Anwärterdienst, die vom Justizministerium in Baden-Württemberg ausgeschrieben worden sind. Er wurde abgelehnt, und das, obwohl eigentlich noch 2 Stellen zu besetzen waren. Schriftlich wurde dem Juristen mitgeteilt, dass 9 Bewerber eingestellt wurden und daraufhin das Bewerbungsverfahren abgebrochen wurde. Er habe zwar notarielle Erfahrung, seine Ergebnisse im zweiten Examen seien aber zu schlecht.

Das wollte der Mann so nicht auf sich sitzen lassen und klagte. Er erhoffte sich noch eine der freien Stellen zu bekommen. Doch das OLG Stuttgart wies die Klage ab mit der Begründung, dass die Entscheidung des Ministeriums sachlich begründet und das Bewerbungsverfahren somit rechtswirksam abgebrochen wurde.

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Die ausgeschriebene Stelle muss nicht mit den tatsächlichen Bewerbern besetzt werden. Eine zu schlechte Examensnote ist (sachlicher) Grund genug, auch bei noch freien Plätzen auf die Einstellung eines Bewerbers zu verzichten. In der Stellenanzeige wurden mindestens “überdurchschnittliche Rechtskenntnisse” gefordert, welche laut den Richtern mit 6 Punkten nicht vorzuweisen sind. Und auch die Erfahrung im notariellen Bereich wird nur als Zusatzqualifikation bewertet, sie gleicht das Examensergebnis also nicht aus. Genauso wenig wie die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen auf die notarielle Fachprüfung…

Forum für Rechtsreferendare

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jluZur letzten Instanz – das Forum für Rechtsreferendare. Nutze doch auch Du diese Möglichkeit, Dich mit anderen Referendaren aus ganz Deutschland auszutauschen.

In “Rund ums Examen” findet Ihr alles zu verschiedenen Themen rund um Examenssituationen. “Prüfungsraum zu heiß”, “Kaiserseminar Klausurentraining” und “Verbesserungsversuch” sind nur einige Beispiele. 

Ihr könnt Euch aber nicht nur über das Examen austauschen. Viele Beiträge findet Ihr auch in den Instanzen Zivilrechts-, Strafrechts-, Verwaltung-, Anwalts-, und Wahlstation. Neben Dingen, die Euch in den einzelnen Stationen beschäftigen, posten wir hier auch aktuelle Stationsangebote, die sonst auch ausführlich bei uns auf Stationsradar.de beschrieben sind.

In “Allgemeines zum Referendariat”  werden querbeet alle möglichen Themen diskutiert, von “Krankenversicherung im Referendariat” bis “Aufstockung der Unterhaltsbeihilfe”.

Und wenn Ihr Euch noch einen Austausch zu allem, was kurz nach dem Referendariat wichtig ist, wie “Gesetzliche oder private Krankenversicherung?” oder “Einstiegsgehalt” wünscht, dann werdet Ihr auch hier fündig werden.

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Was gibt es besseres, als sich mit Leuten auszutauschen, die entweder in der gleichen Situation stecken oder schon wertvolle Erfahrungen gesammelt haben? Schaut doch mal vorbei und diskutiert mit!


Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft

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Sportfreunde aufgepasst! Der diesjährige Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft richtet sich an alle an einer deutschen Universität eingeschriebenen Jurastudenten und Rechtsreferendare, die Lust am Schreiben haben. Das Thema lautet: “Viel Rauch um nichts? Ein Feuerwerk an Argumenten zu Kollektivstrafen im Sport”. Es soll sich also mit dem Thema der rechtlichen Verantwortung einer Gruppe für Handlungen Einzelner am Beispiel des Sports beschäftigt werden. Vielleicht warst Du ja sogar schon einmal selbst davon betroffen. Dein Verein hat gespielt, einige Fans haben randaliert, womöglich wurden Bengalos gezündet und als Reaktion darauf, wurden die Fans (also auch Du) für die nächsten Spiele ausgeschlossen. In einem Beitrag, der bis zu 30 Seiten umfassen darf, werden nun diese Thematik beleuchtet und bestenfalls Lösungsvorschläge eingereicht. Du musst diesen Aufsatz auch nicht alleine schreiben, ein Gemeinschaftsprodukt ist genauso willkommen.

Die Schirmherrschaft übernimmt Eintracht Frankfurt, mit Vertretung durch das Vorstandsmitglied Axel Hellmann.
Die Jury besteht aus Prof. Dr. Anne Jakob, LL.M., Fachanwältin für Sportrecht und Vorsitzende des Fachausschusses Sportrecht der Rechtsanwaltskammer Frankfurt und Dr. Jörg Dauernheim.

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Es winkt ein Preisgeld von 10.000€, das bei eventueller Mehrfachauszeichnung aufgeteilt oder erhöht werden wird. Außerdem ist vorgesehen, eine Auswahl an Beiträgen in Band 11 der Schriftenreihe der Hessischen Rechtsanwaltschaft zu veröffentlichen.

Abbruch des Examens wegen Erkrankung: Amtsarzt

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Es gibt wahrscheinlich nichts Schlimmeres, als kurz vor dem Examen oder sogar während der Klausuren krank zu werden und das Examen abbrechen zu müssen. In einem Artikel sind wir bereits auf das amtsärztliche Attest eingegangen.

Auf der Seite des GPA Hamburg haben wir ein Informationsblatt mit weiteren interessanten Hinweisen zur amtsärztlichen Untersuchung gefunden.

Amtsarzt als Sachverständiger

In dem Informationsblatt wird klargestellt, dass der Amtsarzt lediglich die Stellung eines Sachverständigen hat. Daraus folgt zum einen, dass der Amtsarzt eine eigene Diagnose zu stellen hat; eine bloße Bestätigung eines Befundes eines privaten Arztes genügt nicht. Zum anderen wird aus der Stellung als Sachverständiger deutlich, dass die letztliche Entscheidung, ob ein Fall der Prüfungsunfähigkeit vorliegt, allein das Prüfungsamt trifft. Selbst wenn also der Amtsarzt aufgrund des Befundes von einer Prüfungsunfähigkeit ausgeht, darf man sich darauf als Prüfling nicht verlassen, sondern muss sich diese auch vom Prüfungsamt bestätigen lassen. In aller Regel wird das Prüfungsamt sich aber der Einschätzung des Amtsarztes anschließen.

Entbindung von der Schweigepflicht

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass man den Amtsarzt von dessen ärztlicher Schweigepflicht entbindet. Man muss ihn ausdrücklich ermächtigen, dem Prüfungsamt ggf. ergänzende Auskünfte schriftlich oder fernmündlich zu erteilen. Nur so erlangt das Prüfungsamt die notwendigen Kenntnisse, um über die Prüfungsunfähigkeit des Kandidaten zu entscheiden.

Kosten der Untersuchung

Schließlich wird in dem Informationsblatt des GPA Hamburg nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass etwaige Kosten des amts- oder personalärztlichen Zeugnisses der Referendar selbst trägt.

Wir hoffen natürlich, dass euch dieses Schicksal nicht ereilt und ihr so wie geplant das Examen absolvieren könnt, ohne vor oder während der Klausuren zu erkranken!

Empfohlene Mindesttätigkeit in der Anwaltsstation

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Viele Rechtsanwaltskammern, so zum Beispiel die RAK Koblenz, stellen auf ihren Seiten Dokumente zur Verfügung, welche die empfohlenen Mindesttätigkeiten der Referendare während der Anwaltsstation auflisten. in diesem Katalog finden sich neben Besprechungen mit Mandanten das Verfassen von Schriftsätzen und die Teilnahme an Gerichtsterminen. Die Kammern empfehlen aber außerdem (zwar fakultativ, aber immerhin) Tätigkeiten auf dem Gebiet der Büropraxis und Büroorganisation. Hier tauchen Aktenanlage, Aktenlauf, Mandantenbehandlung am Telefon und sonstige Kleinigkeiten des Büroalltags auf. Auch die technische Ausstattung der Kanzlei, Kanzleistrategien sowie Marketing und auch das Personalwesen und die Finanzbuchhaltung sollen während der Anwaltsstation thematisiert werden.

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Wenn ich an meine Anwaltsstation zurück denke, erschöpfte sich meine Tätigkeit in dem Verfassen von Gutachten, Schriftstücken, Mandantenschreiben u.s.w. und ab und zu kam auch mal ein Mandantengespräch oder ein Gerichtstermin dazwischen. Über die Gesamtheit der anfallenden Tätigkeiten in der Anwaltskanzlei erhält man meist leider kein Bild. Aber gerade diese vielen praktischen Kleinigkeiten könnte man ganz schnell nebenher erfahren und es würde sicher eine praxisnähere Ausbildung ermöglichen.

Die Liste der Rechtsanwaltskammern kann man also auch sehr gut dazu nutzen, um in der Anwaltsstation die richtigen Fragen an den ausbildenden Anwalt  zu stellen (auf vieles kommt man selbst gar nicht)!

Gibt´s in der Schweiz eigentlich ein Referendariat?

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Gerade, wenn man vor dem Examen steht, fragt man sich: Muss das denn wirklich alles sein? Ich hab doch schon das erste Examen, das sollte reichen, warum all der Stress, warum dieses wahnsinnig umfangreiche 2. Examen?

Und schon drängt sich die Frage auf, wie eigentlich unsere (teilweise) deutschsprachigen Nachbarn die Juristenausbildung geregelt haben! Und siehe da: das hört sich doch schon etwas entspannter an, als die Deutsche.

Für den Anwaltsberuf läuft sie folgender Maßen ab: Nach erfolgreichem Abschluss des Hochschulstudiums schließt sich eine mindestens einjährige Praxiszeit in der Rechtspflege an. Das hört sich aber so an, als gäbe es keine AG´s, keine Klausuren, keine Probeexamen. Sobald diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Anwaltsprüfung abgelegt werden. Es handelt sich um eine zehnstündige, nach Angaben des Züricher Anwaltsverbands “anforderungsreiche” Prüfung. Bei Bestehen erhält man das “Anwaltspatent:-)

Das alles hört sich nur mäßig besser als in Deutschland an, was sich aber besser anhört, ist die Anwaltsdichte: im Jahr 2008 kamen auf einen Anwalt in Deutschland 561 Einwohner, in der Schweiz jedoch mehr als doppelt so viele!

Mein Fazit: Auf in die Schweiz! Oder hab ich da etwa was übersehen?!?!

Nicht genommener Urlaub im Referendariat

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Was passiert eigentlich mit dem Urlaub, den man während des Referendariats nicht genommen hat, nachdem das Examen erfolgreich vorüber ist? Diese Frage stellte sich auch ein ehemaliger Referendar aus Rheinland-Pfalz. Er hatte 10 Tage seines Jahresurlaubs nicht genommen und begehrte nun finanziellen Ausgleich nach Beendigung des Referendariats in Höhe von 460 Euro. Das Land lehnte ab mit der Begründung, es fehle die Anspruchsgrundlage. Dieser Rechtsauffassung schloss sich auch das VG Trier an. In der Entscheidung heißt es weiter, dass allenfalls ein aus den europarechtlichen Regelungen ableitbarer Anspruch bestehen könne. Voraussetzung hierfür sei aber die Tatsache, dass es dem Anspruchsteller unmöglich gewesen sein muss, den Urlaub während des Jahres anzutreten und zwar aus Umständen, die nicht vom Willen des Anspruchstellers gesteuert sind (beispielsweise Krankheit). So lag der Fall hier aber leider nicht und der Referendar ging leer aus.

Also schleunigst den Urlaub nehmen, ansonsten verfällt er!

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier – 1 K 1550/10.TR –

Wir sind Rechtsstaat

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Am 20. September 2019 startete der Rechtsstaat eine Werbekampagne unter dem Slogan Wir sind Rechtsstaat quasi für sich selbst. Mit Plakaten, Werbeclips in Kinos und auf YouTube sowie mit Social-Media-Aktionen möchte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Bedeutung des demokratischen Rechtsstaats hervorheben, ihn für die Bürger transparenter machen, sie informieren und aufklären. Im Januar wurde zwischen Bund und Ländern der Pakt für den Rechtsstaat beschlossen. Diese Kampagne nun stellt einen Teil von diesem dar.

Im Fokus stehen die Grundrechte, auf die jeder Mensch in Deutschland einen Anspruch hat. So werden u.a. Religionsfreiheit, Chancengleichheit, Meinungs- und Versammlungsfreiheit thematisiert.

Die Kampagnensprüche:

“Wir sind unschuldig. Bis das Gegenteil feststeht”
“Wir sind stark. Und halten zusammen”
“Wir glauben an die Freiheit. Und an die Freiheit des Glaubens”
“Wir stellen uns Fragen. Und suchen nach Antworten”
“Wir sind Liebe, die bleibt. Und ein Land, das dazulernt”
“Wir sind Einigkeit und Recht und Freiheit”
“Wir leben Vielfalt. Nach dem Prinzip der Gleichheit”
“Wir schützen vor Willkür. Und schwören auf Gerechtigkeit”

Ob dieser hohe Kostenaufwand wirklich nötig ist, darüber lässt sich streiten…

Rücktrittsrecht vom Staatsexamen

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Eingeführt wurde das Rücktrittsrecht auf der Basis der Chancengleichheit aller Prüflinge. Denn eine eventuell bestehende Prüfungsunfähigkeit muss gegenüber der nicht beeinträchtigten Studenten berücksichtigt werden.

Grundsätzlich darf im Prüfungsrecht ein Prüfling von der juristischen Staatsprüfung zurücktreten, wenn es sich um eine Krankheit oder einen anderen wichtigen Grund handelt. Ein Antrag wird gestellt und ein amtsärztliches Attest, in dem das Krankheitsbild dargestellt wird, beigefügt. Dann entscheidet das zuständige Landesjustizprüfungsamt über die Rechtsfrage der Prüfungsunfähigkeit und genehmigt gegebenenfalls den Rücktritt.

Unterschieden wird zwischen subjektiven und objektiven Gründen für einen Rücktritt seitens des Prüflings. Hierunter fallen schwierige private Umstände, wie Todesfälle oder plötzliche Schicksalsschläge, die vor oder während der Prüfungsphase auftreten.
Zu den objektiven Gründen zählen Störungen des Prüfungsablaufs, wie ein zu stickiger Raum. Das muss der Kandidat aber aufgrund seiner Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung des Rücktrittsantrags schon während der Prüfung der Aufsicht melden.

Problematisch in Rechtsstreitigkeiten sind psychische Erkrankungen. Von allen Bundesländern wurden “Dauerleiden” wie Depressionen oder Prüfungsangst als Grund abgelehnt, wenn sie nicht dem Grad einer psychischen Erkrankung entsprachen.

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Wenn ein Prüfling vom Examen zurücktreten möchte, ist es ganz wichtig, dies sofort zu tun. “Das häufig größte Problem bei Rücktritten ist die Unverzüglichkeit. Viele Prüflinge legen ihre Prüfung ab und merken dann, dass sie lieber hätten zurücktreten sollen. Der Rücktritt nach der Prüfung birgt aber viele Schwierigkeiten. Ein solcher vor der Prüfung wird in der Regel unkomplizierter genehmigt.”, weiß Marcus Ronnenberg, Rechtsanwalt spezialisiert auf Prüfungsrecht. In den meisten Landesjustizprüfungsordnungen gibt es eine Ausschlussfrist von einem Monat nach Ablegen der Prüfung, in der ein Rücktrittsgrund geltend gemacht werden kann. In Bremen und Baden-Württemberg ist ein Rücktritt nach Teilnahme an den Prüfungen sogar gar nicht mehr möglich.

Tritt der Rücktrittsgrund erst im Laufe der Prüfungsphase auf, ist die Frage, wie mit den schon geschriebenen Klausuren verfahren wird. In einigen Ländern, wie Nordrhein-Westfahlen werden alle Klausuren beim nächsten Prüfungstermin nachgeholt. In anderen Ländern, wie Bayern beispielsweise, wird versucht für die noch nicht bearbeiteten Klausuren einen Ersatztermin zu finden, wenn eine bestimmte Anzahl schon bestanden wurde.

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Ist der Rücktritt genehmigt worden, gilt die Prüfung als nicht angetreten. Bei Ablehnung gilt das erste juristische Staatsexamen als nicht bestanden.

Zurückzutreten ist in der Regel schwer, gleich ob der Prüfling einfach seine Chancen beim Examen als schlecht einschätzt oder es sich wirklich um verständliche, nachvollziehbare Gründe handelt.


Sammlung skurriler Urteile

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Die Juristerei ist eine sehr trockene und staubige Angelegenheit. So denken zumindest viele. Aber das muss nicht sein! Till Zimmermann, Professor für Strafrecht an der Universität Trier, möchte nun das Gegenteil beweisen. Seit einigen Jahren sammelt er nun schon sehr skurrile Gerichtsurteile, jetzt ist ein Buch darüber in Planung. 

Rund 100 Beispiele sind schon zusammen gekommen.
Zum Beispiel die Begründung einer Trunkenheitsfahrt des Amtsgerichts Höxter von 1996: “Im Auto tat es duften, wie in der Destille. Die Blutprobe ergab 1,1 Promille. Das ist eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt. Eine Straftat, und mag es auch klingen hart.”
Oder die terminierte Entscheidung eines Gerichts aus München auf den 11.11. um 11:11 Uhr (Karneval). Das kam bei den Streitparteien aber nicht so gut an, da sie sich vom Richter nicht ernst genommen fühlten. Doch das OLG München äußerte sich jedoch so dazu: “Etwas Humor kann auch von den Streitparteien vor Gericht erwartet werden.”

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“Humor in der Juristerei ist eine zweischneidige Angelegenheit. Manchen gefällt das, andere halten es für ein Unding.”, so der Strafrechtler Zimmermann. Wenn es um Gerichtsentscheidungen geht, würde er selber sich mit dem Humor etwas zurückhalten. Denn es gut doch oft um wichtige Urteile mit hoher Tragweite.

Unterhaltsbeihilfen im Vergleich

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Es ist wieder an der Zeit, Euch einen Überblick über die aktuell gezahlten Unterhaltsbeihilfen aller Länder zu geben. Denn ein paar Zahlen haben sich in den letzten Monaten doch geändert.

Die letzten Erhöhungen der Unterhaltsbeihilfe fanden in Bayern, Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz statt.

In unserem Ländervergleich findet Ihr alle Gehälter nochmal grafisch dargestellt.

 

  1. Sachsen: 1.495,10€
  2. Brandenburg: 1.415,93€
  3. Mecklenburg-Vorpommern: 1.402,50€
  4. Berlin: 1.385,45€
  5. Bayern: 1.352,08€
  6. Thüringen: 1.300,00€
  7. Schleswig-Holstein: 1.294,79€
  8. Rheinland-Pfalz: 1.278,29€
  9. Nordrhein-Westfalen: 1.275,17€
  10. Baden-Württemberg: 1.252,51€
  11. Bremen: 1.233,61
  12. Sachsen-Anhalt: 1.211,75€
  13. Niedersachsen: 1.191,63€
  14. Saarland: 1.091,26€
  15. Hessen: 1.085,60€
  16. Hamburg: 1.027,80€

Der Auftritt vor Gericht in der Anwaltsstation

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Zwar hat man in der Regel bereits in der Strafrechtsstation als Referendar seinen “ersten großen Auftritt” vor Gericht und vertritt dort die Staatsanwaltschaft. Diese Sitzungsvertretung entgeht einem lediglich dann, wenn bei der Staatsanwaltschaft nicht genügend Staatsanwälte als Ausbilder zur Verfügung stehen und man daher innerhalb der strafrechtlichen Stationsausbildung einem Strafrichter zugewiesen wird.

Nicht selten wird man aber auch in der Anwaltsstation vor Gericht auftreten. Zur praktischen Ausbildung bei einem Rechtsanwalt gehört nämlich laut Ausbildungsrichtlinien auch die “Wahrnehmung gerichtlicher Termine”:

Die Referendarinnen und Referendare sollen in der ersten Zeit zusammen mit ihren Ausbilderinnen oder Ausbildern an gerichtlichen Terminen teilnehmen. Mit fortschreitender Ausbildung sollen sie entsprechend ihren Fähigkeiten und soweit dies nach den Verfahrensvorschriften zulässig ist, selbstständig solche Termine wahrnehmen. Dabei sollen sie sachgemäßes Prozessverhalten und ein angemessenes Auftreten gegenüber Gericht, Gegner und eigener Partei lernen sowie sich in der Befragung von Zeuginnen, Zeugen, Parteien usw. und im Vortrag zur Sach- und Rechtslage üben.

Wenn man sich jetzt noch die Frage stellt, ob das denn auch alles rechtlich, insbesondere verfahrensrechtlich zulässig ist, dass man als Referendar die Interessen der Partei im Prozess vertritt, hilft ein Blick in die ZPO:

§ 157 Untervertretung in der Verhandlung

Der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann in Verfahren, in denen die Parteien den Rechtsstreit selbst führen können, zur Vertretung in der Verhandlung einen Referendar bevollmächtigen, der im Vorbereitungsdienst bei ihm beschäftigt ist.

“Urteil: ungerecht”

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Das im Oktober 2019 erschienene Buch “Urteil: ungerecht – Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt” sorgt derzeit für heiße Diskussionen. Dieser Richter, der Autor Thorsten Schleif, ist selbst momentan Vorsitzender des Schöffengerichts und Jugendrichter am Amtsgericht Dinslaken. Seit 2007 ist er nun schon, nach seinem Studium der Rechtswissenschaften, als Richter in NRW tätig. Für rund 4,5 Jahre war er alleiniger Haftrichter für die Amtsgerichte in Dinslaken und Wesel. Rechtsreferendare werden unter anderem von ihm ausgebildet. Anhand seiner beruflichen Laufbahn sieht man also, dass er durchaus weiß, wovon er spricht bzw. schreibt.

Das 208 Seiten lange, in 7 Kapitel gegliederte Werk stellt u.a. die Juristenausbildung, die Richterschaft und dessen Urteile an den Pranger. Skandal- und Fehlurteile seien leider kein Zufall, sondern der Ursprung liege im System. Schon bei der Auswahl und Ausbildung der Richter versage das Justizsystem.
Und auch der Rechtsstaat kommt nicht ungeschoren davon. Allein schon die Titelwahl der einzelnen Kapitel macht die Problematik sehr drastisch und durchaus etwas spöttisch deutlich:
Zum Beispiel:
Kapitel 1: Geiz ist geil? – Gesucht: Richter, schnell und billig
Kapitel 2: Die dunkle Seite der Macht – die Gerichtsverwaltung
Kapitel 3: Die verlorenen Kinder: Proberichter
Kapitel 4: Faule Millionäre

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Aufgrund seiner teils recht deutlichen und heftigen Worte, ernte der Autor nicht nur zustimmende Worte. Ein Beispiel ist Mathias Kirsten, Direktor des Amtsgerichts Gelsenkirchen, der deutlich macht, dass die Justiz im internationalen Vergleich gut dastehe, der Rechtsstaat funktioniere und die Bürger Vertrauen in ihre Justiz hätten.
Doch von einigen Richterkollegen erreichte Schleif auch viel Zustimmung. Und auch die Kritiker räumen meist doch ein, dass in unserem deutschen Rechtssystem nicht alles so läuft, wie es laufen sollte…

Jobaussichten mit dem ersten Staatsexamen

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MP900427709Man stellt sie sich so schön vor, die Karriere als Volljurist. Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Richter soll es sein. Doch was bleibt übrig, wenn das zweite Staatsexamen nicht bestanden wird? Es gibt Jobs, bei denen das zweite Examen keine Voraussetzung ist, wenn auch gern gesehen wird. Das Arbeiten in Rechtsabteilungen von Unternehmen, Behörden oder der Politik könnte interessant sein. Doch bei einer Anstellung werden dem Betroffenen vorrangig nur simple juristische Tätigkeiten zugewiesen, das können etwa die Dokumentation im Rahmen von von Kartellverfahren, koordinative Aufgaben, Unterstützung bei der Mandatsarbeit oder das Vorbereiten von Unterlagen sein. Auch sind sie oft als Projektjuristen beschäftigt, wenn das eine Projekt zu Ende ist, ziehen sie zum nächsten. Der Vorteil hierbei ist die Abwechslung, mit der eigentlichen juristischen Arbeit ist das aber nicht zu vergleichen. Eine richtige Festanstellung ist eher selten.

In den meisten Kanzleien werden nur Volljuristen mit entsprechenden Noten eingestellt. In diesen übernehmen aufgrund ihres wirtschaftlichen Fachwissens teils Wirtschaftsjuristen zuarbeitende und unterstützende Aufgaben, auch da sie durch Praktika im Studium schon erste Berufserfahrung vorweisen können. Mit  “Staatsexamen Plan B” rief laut eines lto-Berichts der Jurist Jan-Philipp Mollenhauer ein Beratungsunternehmen ins Leben, das Juristen mit nur einem Staatsexamen Möglichkeiten aufzeigt, in Deutschland als Rechtsanwalt tätig zu werden.

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Innerhalb der EU kann eine Ausbildung zum international zugelassenen Rechtsanwalt abgeschlossen werden. Doch muss man die Landessprache des Studienstandorts fließend sprechen, der Student muss eine ihn ausbildende Kanzlei im Ausland finden, es wird nach ausländischem Recht gearbeitet, welches dem Betroffenen zuerst fremd ist und am Ende muss auch hier die Prüfung bestanden werden. Doch wer diese Hürden einmal überwunden hat, hat es geschafft.

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