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Channel: RefNews – Blog zum Rechtsreferendariat
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Wie sich der Frauentag auf das 2. Examen auswirkt

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Nun ist es amtlich – Berlin bekommt einen neuen Feiertag! Der Internationale Frauentag wurde als neuer gesetzlicher Feiertag ins Leben gerufen. Am 21. Januar 2019 hat das Berliner Abgeordnetenhaus einer Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage zugestimmt. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Linken und Grünen stimmten dafür. Die FDP befürchtete Steuereinbußen und CDU und AfD hätten lieber einen anderen Tag gewählt oder das Volk bei der Suche mehr mit einbezogen.

Schon in diesem Jahr soll er stattfinden. Alle Berliner können sich freuen, denn am 8.März dürfen sie zu Hause bleiben. Dieses Jahr wird dann sogar ein verlängertes Wochenende draus, der Tag fällt nämlich auf einen Freitag.

Das Datum stehe für einen «Frauenkampftag», erklärten die Grünen-Fraktionschefinnen Antje Kapek und Silke Gebel. «Solange Gleichberechtigung und Gleichstellung nicht erreicht sind, werden wir Grünen am 8. März kämpfen und nicht nur feiern»

Die Hauptstadt hatte mit 9 Feiertagen die wenigsten in der Bundesrepublik, Bayern mit 13 die meisten.

Auch auf das zweite juristische Staatsexamen wird sich der nun eingeführte Feiertag auswirken. Denn eigentlich war für den 8. März diesen Jahres Z II geplant. Da muss sich das GJPA wohl etwas einfallen lassen…


Examen ohne Repetitorium bestehen?

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Vielen von euch graut es davor, zur Examensvorbereitung Unmengen von Geld für ein kommerzielles Repetitorium auszugeben. Doch kann man das nicht auch alleine schaffen? Na klar! Mit Selbstdisziplin und ein bisschen Mut ist das schon möglich.

Wieviel kostet ein kommerzielles Repetitorium? Die Preise reichen von monatlich 150 bis 250 €, jedoch sind hierbei die Grenzen nach oben offen. Für Einzelunterricht muss man auch mal horrende Summen hinlegen. Hierzu findet sich einiges Kurioses im Internet, was einem das Gefühl gibt, nur mit Hilfe von Außerhalb durch das Examen kommen zu können.

Um das Examen alleine durchzustehen, braucht man vor allem eines: jede Menge Selbstbewusstsein. Man sollte sich auch von niemanden einreden lassen, man sei mit Rep besser dran. Die meisten verlassen sich zu sehr auf ihr kommerzielles Rep und unterschätzen zumeist, dass sie letztendlich selbst lernen müssen.

Der Lernplan

Die größte Mammutsaufgabe ist es, zu Beginn, einen Lernplan zu machen. Es gibt so viele Rechtsgebiete die man können muss, dass einem ein Jahr Vorbereitungszeit plötzlich ganz kurz vorkommt. Doch schon hier bietet das Internet übersichtliche Pläne, die den Stoff überschaubar machen. Man hat die Möglichkeit für Gebiete, welche man noch nicht so gut kann, mehr Zeit einzuplanen. Ein kommerzielles Repetitorium kann hierauf keine Rücksicht nehmen, sondern muss der Gruppe folgen. Wichtig ist es auch, sich freie Tage einzuplanen. Keiner kann 365 Tage im Jahr lernen.

Materialien beschaffen

Sobald man es dann geschafft hat, die passende zeitliche Aufteilung zu finden, kommt man zur nächsten Mission: die Materialbeschaffung. Die Fälle im Examen sind so vielseitig, dass es einem schwer fällt, sich auf die Wichtigsten zu begrenzen. Viele kleine Fälle können einem helfen, die einzelnen Rechtsprobleme besser zu verstehen. Wer jedoch versucht zu jedem Rechtsproblem einen Fall zu lösen, der wird noch länger als ein Jahr an der Examensvorbereitung sitzen.

Es ist ratsam, sich auf die Basics zu begrenzen. Schließlich soll man wenigstens eine Examensklausur in der Woche zu lösen. All das kostet Zeit. Während der Examensvorbereitung wirst du immer zu wenig davon haben. Wichtig ist es, realistisch einzuschätzen, wie lange man zum Lernen der einzelnen Abschnitte braucht.

Für visuelle oder auch auditive Lerntypen kann sich auch das Lernen mit YouTube Videos oder Podcasts eignen. Diese bringen ein wenig Abwechslung in den Lernalltag. Wichtig ist es, diese bereits vor dem eigentlichen Lernen rauszusuchen, da man sich ansonsten zu schnell bei einem lustigen Katzenvideo wiederfindet.

Lernen mit einer Lerngruppe

Das Lernen mit Lerngruppe ist ebenfalls ein Weg um das Examen zu schaffen. Diese kann man zusätzlich in seinen Lernplan integrieren oder mit dieser gemeinsam einen Lernplan erarbeiten. Durch einen gemeinsamen Lernplan ist es einem möglich die gesamte Examensvorbereitung gemeinsam durchzumachen.

Öfter noch wird die Lerngruppe wohl als zusätzlicher Input genommen, um Problemfälle auch mal anders zu beleuchten. Das besprechen von Examensfällen kann hierbei helfen. Jeder erklärt Dinge anders, und so können deine Mitstreiter dir helfen Problematisches schneller zu verstehen.

Gerade wenn die anderen ein kommerzielles Repetitorium besucht haben, kommt es zu vielfältigen Materialien. So hast du auch was davon, dass deine Mitstreiter viel von ihrem Geld in die Examensvorbereitung stecken.

Das Ziel nicht aus den Augen verlieren

Das schwierigste wird sein, den inneren Schweinehund täglich neu zu überwinden. Es ist schließlich auch eine Zeit mit einer Menge Freiraum. Den Freiraum morgens eben doch mal liegen zu bleiben, obwohl man weiß das man einiges am Tag zu tun hat. Jedoch sollte man sein Ziel niemals aus den Augen verlieren. Hängt euch Motivationstafeln auf, ändert den Ton eures Weckers in die Voicemessage „Los Lern“, tut einfach was nötig ist um euch selbst zu motivieren.

Unterschätzt werden darf nicht wieviel Zeit man letztendlich dann doch alleine beim Lernen verbringt. Bei einem Motivationstief kann der Rückhalt von Freunden und Familie wahre Wunder bewirken.  Auch wenn man vielleicht nicht mehr so viel Zeit für soziale Kontakte hat. Ein Telefonat in dem ein einfaches „Hey, du schaffst das.“ kommt, kann einen dazu bringen noch zwei weitere Stunden zu lernen.

Wie auch immer man den Weg zum Examen gestaltet, wenn man es letztendlich geschafft hat, kann man verdammt stolz auf sich sein. Und das gesparte Geld, kann man hinterher super für einen Urlaub verwenden.

Optimierung des Referendariats in MV trägt erste Früchte

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Aktuell fehlen im Land MV an den Gerichten und in den Staatsanwaltschaften rund 15 Richter und Staatsanwälte, im Schnitt werden 25 Juristen jährlich pensioniert. Diese Situation war Grund genug potenziellen Rechtsreferendaren den Vorbereitungsdienst in MV schmackhaft zu machen.

Eine der größten Veränderungen war die Wiedereinführung der Verbeamtung auf Widerruf. MV ist momentan das einzige Bundesland, das verbeamtet. Und das wirkt sich durchaus auch auf das Gehalt aus! Die Unterhaltsbeihilfe ist nun um ca. 300€ netto höher als in anderen Bundesländern. Nebenbei wurde auch die deutschlandweite Werbetrommel gerührt, denn es wurde ein neuer Imagefilm veröffentlicht, in dem Referendare aus MV über die Vorteile (z.B. gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gute Berufschancen, schöne Landschaft, usw.) berichten.

Der Erfolg dieser Maßnahmen ist jetzt mit konkreten Zahlen zu belegen. Im Dezember 2018 stiegen 34 Neureferendare ein und damit doppelt so viele wie vorher. Sie kommen aus MV, Hamburg, Berlin, Hessen, Thüringen, NRW, Niedersachsen, Brandenburg und Bayern.

Und auch bei den Noten ist eine steigende Tendenz sichtbar. Der Durchschnitt liegt aktuell bei 7,24 Punkten.

Die Justizministerin Katy Hoffmeister äußert sich so dazu: „Unsere Bemühungen werden nicht nachlassen. Im Frühjahr planen wir mit der Universität Greifswald einen neuen Jura-Infotag. Mit unseren Partnern der vergangenen Jura-Infotage zeigen wir auch künftig, wie vielfältig die Einsatzmöglichkeiten hier im Land sind und wie attraktiv der juristische Beruf bei uns in Mecklenburg-Vorpommern ist.“

Pakt für den Rechtsstaat wird umgesetzt

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Das Personal der deutschen Justiz ist maßlos unterbesetzt. “Die Arbeitsbelastung insbesondere in der Strafjustiz ist enorm hoch”, so der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes Sven Rebehn. Strafverfahren sind komplexer geworden, es kommt kaum mehr einer hinterher, die Vielzahl an Datenmengen auszuarbeiten, Strafverfahren dauern länger oder werden eingestellt. Zuletzt kamen pro Jahr 50 U-Häftlinge wegen Fristüberschreitung frei. Hinzu kommt, dass bis 2030 rund 40% aller Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen werden. 

Um dieser Situation entgegen zu wirken, haben viele Länder begonnen, selbst neue Stellen für Justizpersonal zu schaffen. Baden-Württemberg zum Beispiel stockte die Justiz seit 2016 mit 700 neuen Stellen auf, in Hessen sind in der vergangenen Legislaturperiode ca. 500 Stellen geschaffen worden. Und auch andere Länder gaben sich sichtlich Mühe der zu bearbeitenden Flut Herr zu werden. Doch trotz ihrer Anstrengungen fehlen in Deutschland noch 2000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte. Denn das Defizit sei nur verringert, nicht behoben worden, so eine Ministeriumssprecherin.

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Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag einen Pakt für den Rechtsstaat vereinbart, auf den sich die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder geeinigt haben. D.h. es sollen 2000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen, der Opferschutz verbessert, die Qualität der Rechtspflege gesichert und der Rechtsstaat offensiv verteidigt werden. Für dieses Vorhaben wird mit Kosten von rund 400 Millionen Euro pro Jahr gerechnet, wovon 220 Millionen vom Bund übernommen werden sollen. Die erste Hälfte will der Bund zahlen, wenn die Länder nachweislich zusammen 1000 Stellen geschaffen haben. Das restliche Geld kommt, wenn bis zum Jahr 2021 alle der vereinbarten 2000 Stellen entstanden sind.

Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes: “Der Pakt muss Auftakt für eine nachhaltige Personalpolitik sein”. Er fordert die Länder zu einer raschen Umsetzung auf, auf die die Landesverbände des DRB achten würden.

Was Examenskandidaten von Profisportlern lernen können

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678ghob1Jeder Examenskandidat kann ein Lied davon singen: Je näher das Examen rückt, desto größer der Druck.

Aber hast Du Dir schon einmal Gedanken gemacht, wie sich dieser Stress auf Deine Leistung auswirkt? Lernst Du unter dem Examensdruck effektiver, schläfst besser, hast mehr Energie und powerst in den Klausuren richtig los? Oder bist Du nervös, verspannt, müde und überarbeitet, so dass Du am Ende hinter Deinen Möglichkeiten zurückbleibst?

In Fällen extremer Prüfungsangst leuchtet der Effekt des Examensdrucks jedem sofort ein. Wer in der Klausur vor Angst fast ohnmächtig wird, der kann kein gutes Examen schreiben…

Aber: Die psychische Verfassung von Examenskandidaten spielt auch abseits solcher Extremfälle eine wichtige Rolle. Jeder profitiert im Examen von einem gesunden Selbstvertrauen und mentaler Stärke.

Für den Profisport haben wir diese Tatsache längst akzeptiert:

Wenn ein Fußballer im WM-Finale einen Elfmeter verzieht, sprechen alle sofort davon, dass mit ihm die Nerven durchgegangen sind.

Und die Fußballer stehen damit nicht alleine. In fast allen Bereichen des Profisports ist psychologische Leistungsoptimierung gang und gäbe, zum Beispiel beim Schwimmen, Tennis, in der Leichtathletik oder im Golf.

Genauso übrigens auch bei Top-Führungskräften, Geiselbefreiungseinheiten und Astronauten.

Top-Performer, Menschen, die Spitzenleistungen unter hohem Druck erbringen, wissen, dass ihre mentale Stärke den entscheidenden Unterschied machen kann. Sie stellen sich auf ihre Herausforderungen deshalb auch mit psychologischem Training ein.

Leider sind diese modernen Trainingsmethoden bei uns Juristen zum größten Teil noch nicht angekommen. Die Examensvorbereitung hat sich in den letzten Jahrzehnten trotz vieler erfolgspsychologischer Erkenntnisse fast überhaupt nicht verändert.

Stattdessen wird uns weiterhin suggeriert, die Antwort gegen den Druck sei einfach, immer noch mehr Jura zu lernen. Egal ob wir jetzt schon von morgens bis abends in der Bib sitzen. Egal, ob Wochenenden für uns ohnehin nur die Tage sind, an denen die Mensa geschlossen hat. Das Patentrezept der Juristen: Wenn Du an Deinen Fähigkeiten zweifelst und von Deinen Klausurergebnissen enttäuscht bist, musst du einfach NOCH mehr lernen.

Dabei ist es eben gerade nicht so einfach. Mehr Lernen ist für die Examensvorbereitung nicht immer die richtige Antwort – genauso wenig wie für einen Fußballspieler weiteres Schusstraining die richtige Lösung ist, wenn er unter dem Druck des WM-Finales einen Elfmeter verschießt. Höchste Zeit, dass auch wir Juristen anfangen, uns mit unserem Kopf zu beschäftigen und unsere bestmögliche Leistung zu erbringen, wenn es darauf ankommt.

Versteh uns nicht falsch. Ohne das juristische Wissen im Gepäck helfen Dir mehr Selbstvertrauen und die richtige innere Einstellung nicht weiter. Aber das juristische Wissen ist eben nicht alles. Insbesondere dann nicht, wenn Du sowieso schon fast jeden Tag lernst.

Die BWLer nennen das – in einem etwas anderen Zusammenhang – „abnehmenden Grenznutzen“. Das bedeutet so viel wie:

Je mehr Du ab einem gewissen Wissenstand lernst, desto weniger bringt es.

Zu Beginn machst Du noch große Fortschritte, doch irgendwann flacht der Lerneffekt stark ab.

Ein Beispiel:

Ein Klassiker im ersten Examen sind EBV-Fälle. Am Anfang verstehst vielleicht zum ersten Mal, wie Du EBV-Fälle überhaupt lösen kannst. Du kannst prüfen, ob eine Vindikationslage vorliegt. Du lernst die typischen Examensprobleme, wie die Umwandlung von Fremdbesitz in Eigenbesitz oder wann die §§ 987 ff. BGB entsprechend anzuwenden sind.

Doch wenn Du diese Dinge wirklich verstanden hast, bringt Dich eine vertiefte Auseinandersetzung nur noch begrenzt weiter. Du willst nicht über das EBV promovieren, sondern ein gutes Examen schreiben.

Was für das EBV gilt, lässt sich auch auf die gesamte Vorbereitung übertragen. Es gibt so unglaublich viel zu lernen. Du könntest jeden Tag komplizierte Fallkonstellationen durchgehen oder neue Probleme lernen und hättest immer noch Lücken.

Das Prüfungsamt prüft aber nicht, wer am wenigsten Lücken hat. Es will sehen, ob Du unter enormem Zeitdruck zu einem juristisch vertretbaren und gut argumentierten Ergebnis gelangst.

Aus diesem Grund kann sich die richtige mentale Vorbereitung für Dich viel mehr auszahlen als ein paar mehr Stunden Jura lernen.

In dem Sinne freuen wir uns mit Dir auf die nächsten Blogposts. Dort zeigen wir Dir, was psychologische Examensvorbereitung ist und wie sie funktioniert.

Bis dahin,

Sven-Alexander und Lucas

Sven-Alexander und Lucas sind die Köpfe hinter Examensritter (*) – ein Onlinekurs, der Dich psychologisch auf den Druck und den Stress des Examens vorbereitet.

(*) Affiliate-Link

Ich geh mal eben telefonieren…

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Wie es einem als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ergehen kann, zeigt ein Blogbeitrag von RA Pohlen im strafblog. Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf der Hehlerei. Nach den Einlassungen der Angeklagten sowie der Beweisaufnahme war das Vorliegen des notwendigen Vorsatzes zumindest sehr zweifelhaft. Der Richter regte daher eine Einstellung nach § 153a StPO an, der Verteidiger wäre wohl mit einer Einstellung nach § 153 StPO einverstanden gewesen. Also musste die Referendarin während der Verhandlung ins Richterzimmer und telefonieren.

Denn als Referendar und Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ist man in der Regel nicht ohne Rücksprache mit dem zuständigen Staatsanwalt berechtigt, einer Einstellung des Verfahrens zuzustimmen. Auch einen Rechtsmittelverzicht darf man nicht von sich aus erklären. Also muss man immer dann, wenn in der Verhandlung eine Einstellung in Betracht kommt (und wie hier sogar vom Richter angeregt wird), kurz mit dem Staatsanwalt telefonisch Rücksprache halten, ob man einer Einstellung zustimmen darf.

Dies ist oftmals nicht unproblematisch. Denn immerhin hat man nur selbst als Referendar, nicht aber der zuständige Staatsanwalt die Verhandlung und ggf. die Beweisaufnahme miterlebt. Es ist durchaus schwierig, telefonisch dem StA den Stand der Verhandlung zu erläutern. In dem vom RA Pohlen geschilderten Fall war dies aber eher unproblematisch. Denn trotz der Anregung durch den Richter war auch die Sitzungsvertreterin eher gegen eine Einstellung des Verfahrens. Diese Ansicht wurde dann offenbar auch vom zuständigen Staatsanwalt geteilt.

Nach dem Telefonat lehnte die Sitzungsvertreterin dementsprechend eine Einstellung ab und beantragte 90 Tagessätze Geldstrafe für den Angeklagten. Die Entscheidung des Gerichts fiel anders aus: Der Angeklagte wurde mangels feststehendem Tatvorsatz freigesprochen.

Im Ergebnis war die Telefoniererei umsonst, da hätte man auch gleich das Verfahren einstellen können. So kann es auch laufen in einer Sitzungsvertretung…

Kurz vor dem Ziel gescheitert

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Zwei Prüfer – zwei Meinungen. Diese Erfahrung machte ein Examenskandidat aus Hessen. Der Erstkorrektor bewertete die erste Klausur im öffentlichen Recht mit 4 Punkten, die Zweitkorrektorin hingegen nur mit 3 Punkten, was als nicht bestanden gilt.  Besonders bitter war diese Bewertung für den Prüfling, weil ihm das letztendlich das Bestehen des zweiten Examens kostete. In insgesamt 7 Klausuren erhielt er weniger als 4 Punkte, damit fiel er bereits zum zweiten Mal durch die zweite juristische Staatsprüfung. Eine mögliche Karriere als Volljurist war damit vom Tisch. Ein Gnadenversuch war scheinbar nicht möglich.*

Da der Prüfling diese Entscheidung aber nicht einfach so akzeptieren wollte, ging er vor Gericht und legte Widerspruch gegen die Klausurbewertungen ein. Das Verwaltungsgericht gab ihm Recht, nachdem das Justizprüfungsamt seinen Widerspruch zurückgewiesen hatte. Begründet wurde es mit dem Fehlen einer genaueren Erläuterung der negativen Bewertung seitens der Zweitkorrektorin. Das Oberverwaltungsgericht war jedoch der Auffassung, die Zweitkorrektorin müsse sich nicht besonders rechtfertigen.

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Der Prüfling ging in Revision, das BVerwG nahm die Entscheidung jedoch nicht an und betonte ausdrücklich, dass die Zweitkorrektur nicht weiter begründet werden müsse, insbesondere da die Zweitprüferin zum Zeitpunkt der Korrektur nicht wissen konnte, dass der Mann aufgrund ihrer Bewertung durchfallen würde. Sie habe nach autonom erstellten Maßstäben eigenständig bewertet, so sei sie nicht in der Pflicht sich zu rechtfertigen. Auch wenn das dem Examenskandidaten das 2. Examen kostet.

*Gnadenversuche sind in allen Ländern möglich, aber unterschiedlich geregelt. In unserem Artikel rund um den Gnadenversuch sind alle Regelungen aufgeführt.

Eilantrag auf Gewährung höherer Unterhaltsbeihilfe

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Wohnung, Auto, Lebensmittel. Das alles kostet Geld. Zu viel Geld für die momentan ausbezahlte monatliche Unterhaltsbeihilfe von 1.252,51€ brutto in Baden-Württemberg. Das findet zumindest ein Rechtsreferendar, der einen Eilantrag gegen das Land Baden-Württemberg auf Gewährung höherer Unterhaltsbeihilfe gestellt hat. Seine Vorstellung war ein Nettobetrag von 1500 bis 1800€. Dieser wurde jedoch vom Verwaltungsgericht Stuttgart Anfang Februar 2019 abgelehnt. 

Begründungen hatte der junge Mann viele. Er habe in der sehr teuren Hochrheinregion schon die günstigste verfügbare 3-Zimmer-Wohnung. Einen Untermieter könne er nicht aufnehmen, für eine Nebentätigkeit habe er keine Zeit bzw. es gebe innerhalb des erlaubten Stundenumfangs keine qualifizierten Nebentätigkeiten.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart äußert sich so zu dem Fall: Das Land habe nur die Pflicht, für ein Existenzminimum aufzukommen. Fraglich ist hierbei, ob eine einzelne Person wirklich in einer 3-Zimmer-Wohnung leben und ein Auto besitzen müsse. Zudem sei wegen den eingeschränkten Dienstpflichten während des Referendariats Zeit für Nebentätigkeiten vorhanden. Auch sei der Satz eh schon recht hoch, denn im BAföG zum Beispiel bekomme man aktuell nur 735€. Außerdem ist nicht ersichtlich, warum der Referendar überhaupt einen Eilantrag stellten musste, denn er konnte nicht belegen, dass er in einer absoluten Notlage sei.

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In unserem Ländervergleich zur Unterhaltsbeihilfe könnt Ihr sehen, dass Baden-Württemberg im sehr guten Mittelfeld liegt. Anderen Referendaren geht es also deutlich schlechter.

Naja, man kann es ja mal versuchen :)


Taylor Wessing: Vergütung nach Noten

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Bessere Note im Examen = höherer Verdienst als Referendar oder wissenschaftlicher Mitarbeiter. Diesen Kurs hat Anfang des Jahres Taylor Wessing eingeschlagen. Dass ein harter Kampf um die besten der Besten besteht, ist allseits bekannt. Wenn ein wissenschaftlicher Mitarbeiter das zweite juristische Staatsexamen bereits in der Tasche hat, bekommt er mehr Geld, als einer, der nur das erste Examen vorweisen kann. Und das sind gut und gerne 12€ bis 17€ Unterschied (wenn man einmal die Top-Zahler betrachtet). Das ist aber ja nichts neues. Die konkrete Orientierung der Vergütung an den Noten der Examen ist aber durchaus neu. Es gab sie vorher noch nie. So will Taylor Wessing die Top-Absolventen schon vor dem Berufseinstieg “abfangen”.

Wissenschaftlicher Mitarbeiter mit 2 Prädikatsexamina erhalten 32€ Stundenlohn. Diejenigen, die zwei Examina ohne Prädikat vorweisen können, bekommen 27 Euro pro Stunde.

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Nach diesem Modell kann ein Referendar oder wissenschaftlicher Mitarbeiter mit nur einem Examen mit 1000€ pro Wochenarbeitstag genauso hoch vergütet werden, wie jemand, der zwar zwei Examina bestanden aber schlechteren Noten erzielt hat.

Außerdem hat Taylor Wessing mit dieser Änderung auch gleich grundsätzlich die Gehälter erhöht. Pro Wochenarbeitstag erhielten zuvor die wissenschaftlichen Mitarbeiter mit dem ersten Examen 600€ und mit zwei Examen 750€. Auch praktisch ist ein Arbeitszeitkonto, das ein Vorarbeiten ermöglicht, um vor dem 2. Staatsexamen mehr Zeit zu haben… Nicht schlecht, oder?

Vom ehemaligen Referendar zum Partner

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Wir haben ein interessantes Interview mit Dr. Michael Bergmann gefunden, das wir für euch in Teilen etwas zusammengefasst haben.

Dr. Bergmann absolvierte 2005 in der mittelständischen Kanzlei Raue eine Station seines Referendariats. Daraufhin begann in der Berliner Kanzlei Noerr seine Rechtsanwaltskarriere mit der Spezialisierung auf die Beratung im Kartellrecht sowie im Telekommunikations- und Mediensektor. 

Anfang September 2018 war es dann soweit. Er stieg als Partner bei Raue ein.
Warum? Es war einfach nur sinnvoll, da Raue die Beratung von Unternehmen in regulierten Industrien in den Jahren seiner Abwesenheit noch weiter ausbaute. Seiner beruflichen Laufbahn konnte das nur nutzen, denn Beziehungen und Kooperationen waren schon vorhanden und seine Beratungspraxis wartete quasi nur darauf, weiterentwickelt und mit der der Partner verbunden zu werden. Ebenso war er von Anfang seiner Referendarzeit an vom dort herrschenden Miteinander begeistert. Er hielt die Kontakte zu seinen ehemaligen Kollegen aus der Referendarzeit immer aufrecht, sodass er schließlich einen besonderen Ansporn verspürte, seine Beratungspraxis in einer vertrauten Umgebung und in einem ihm nicht fremden Team weiter zu entwickeln.  “Ich wurde so herzlich von meinen ehemaligen Kollegen aufgenommen, dass es sich fast anfühlte, nie weg gewesen zu sein.”, so Bergmann.

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Die ersten Wochen als ehemaliger Referendar und jetziger Partner waren vertrauensvoll und freundschaftlich. Ihm wurde sofort auf Augenhöhe begegnet, das Gefühl sich beweisen zu müssen, hatte Bergmann nicht.

Also, es kann sich durchaus lohnen, seine Kanzleien oder Unternehmen, in denen ihr eure Stationen durchlauft, immer im Blick zu behalten und Kontakte zu pflegen. Wer weiß, was sich daraus entwickelt :)

Unterhaltsbeihilfe in Schleswig-Holstein erhöht

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Seit Januar 2019 erhalten alle Rechtsreferendare in Schleswig-Holstein statt den vorherigen 1.199,79 Euro nun 1.294,79 Euro. Das entspricht einem Anstieg von rund 5% seit der letzten Erhöhung im Oktober 2017. Damit gehört Schleswig-Holstein zu den bestzahlenden Ländern.

An der absoluten Spitze befindet sich derzeit Mecklenburg-Vorpommern mit 1.402,50 Euro, wobei diese Summe nur gezahlt wird, wenn sich die Referendare auf Widerruf verbeamten lassen. Wenn die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt werden und sie in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen, ist eine Unterhaltsbeihilfe von 1.195 Euro vorgesehen. Mit 1.368 Euro ist Sachsen Zweitplatzierter, Brandenburg belegt mit 1.358,89 Euro den dritten Platz.

In unserem Vergleich der Unterhaltsbeihilfen der einzelnen Länder könnt ihr sehen, in welchem Verhältnis euer Bundesland zu den anderen steht.

Referendarbuchladen – Wir kaufen Eure ausrangierten Bücher

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MP900405544In unserem Buchladen, der sich speziell an Rechtsreferendare richtet, findet Ihr alle Bücher übersichtlich kategorisiert in Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation, Examen und weitere Bücher mit entsprechenden Unterkategorien. Zu jedem Buch findet Ihr eine Inhaltsangabe und eine kurze Information zu den Autoren. Um sich bei dem riesigen Angebot an Büchern zurechtzufinden, empfehlen wir Euch passende Literatur für die verschiedenen Stationen, bei deren Anschaffung Ihr auf der sicheren Seite seid.

Und das Besondere: Ihr könnt bei uns nicht nur Kaufen, sondern auch Verkaufen! Denn wir kaufen Eure gebrauchten, noch gut erhaltenen Bücher, die zu Schade zum Wegwerfen wären. Direkt auf unserer Seite gebt Ihr einfach den Titel des Buches an, bestimmt den Zustand in Schulnoten und macht Angaben zu eventuell vorhandenen Markierungen und Unterstreichungen. Den Betrag den wir Euch dafür zahlen, könnt ihr Euch dann sofort anzeigen lassen. Und wenn Ihr fünf Bücher oder mehr verkauft, werden die Versandkosten sogar von uns übernommen.

Also stöbere gerne einmal in unserem Buchladen. Vielleicht ist ja auch was für Dich dabei?

Durchfallquoten im 2. Examen 2017 – Das Ranking

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Kürzlich wurden vom Bundesjustizamt die Zahlen zum 2. Staatsexamen 2017 veröffentlicht. Wir haben die aktuellen Zahlen aufbereitet und insbesondere bereits unsere Infoseiten zum Rechtsreferendariat aktualisiert. Dort findet Ihr zu jedem Bundesland auch einen Verlauf der Examensergebnisse der letzten 10 Jahre.

Nun haben wir ein Ranking zu den Durchfallquoten aufgestellt und uns die Entwicklung zu 2016 angeschaut.

 

Hinsichtlich der Durchfallquoten ergibt sich folgendes Ranking:

  1. Brandenburg: 25,0 % (+ 0,3 %)
  2. Bremen: 23,8 % (+ 6,2 %)
  3. Schleswig-Holstein: 20,6 % (- 0,5 %)
  4. Nordrhein-Westfalen: 15,6 % (+ 0,5 %)
  5. Hamburg: 13,6 % (- 0,4 %)
  6. Niedersachsen: 13,6 % (- 3,6 %)
  7. Rheinland-Pfalz: 13,3 % (+ 2,3%)
  8. Berlin: 12,1 % (-1,9 %)
  9. Mecklenburg-Vorpommern: 12,1 % (- 2,7 %)
  10. Sachsen: 12,0 % (+ 2,0 %)
  11. Bayern: 11,5 % (- 3,9)
  12. Thüringen: 10,2 % (+ 1,1 %)
  13. Hessen: 9,5 % (- 0,4 %)
  14. Baden-Württemberg: 9,4 % (+ 0,9 %)
  15. Saarland: 9,4 % (- 4,6 %)
  16. Sachsen-Anhalt: 7,6 % (- 11,2 %)

 

Spitzenreiter im Ranking ist Brandenburg mit 25,0% Durchfallern! Den größten prozentualen Zuwachs gab es in Bremen mit einem Plus von 6,2%, die größte Abnahme in Sachsen-Anhalt mit 11,2% weniger Durchfallern.

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In den kommenden Tagen wird dann hier im RefBlog das Ranking zu den Prädikatsexamina im 2. Examen 2017 erscheinen.

Prädikatsexamen im 2. Examen 2017 – Das Ranking

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Nach dem Ranking zu den Durchfallquoten im Jahr 2017 gibt es heute das Ranking über die Anzahl derjenigen, die das 2. Staatsexamen mit einem Prädikat abgeschlossen haben.

Insgesamt wurden im Jahr 2017 ein paar mehr Prädikate vergeben, als noch 2016. Der Bundesdurchschnitt stieg um 0,4 % von 18,3 % auf 18,7 %.

Das Ranking in Bezug auf die Anzahl an Prädikatsexamina (“vollbefriedigend” oder besser) sieht folgendermaßen aus:

 

  1. Hamburg: 34,4 % (- 2,3%)
  2. Berlin: 27,9% (+ 0,6%)
  3. Baden-Württemberg: 21,4% (+ 0,2%)
  4. Bremen: 20,6% (+ 1,6%)
  5. Nordrhein-Westfalen: 18,3% (+ 1,1%)
  6. Thüringen: 17,6% (+3,1%)
  7. Niedersachsen: 17,2% (+ 2,9%)
  8. Hessen: 16,2 (+ 1,0%)
  9. Saarland: 15,1% (- 0,1%)
  10. Bayern: 14,8% (- 1,9 %)
  11. Rheinland-Pfalz: 14,3% (- 0,9%)
  12. Mecklenburg-Vorpommern: 13,8% (+ 2,6%)
  13. Schleswig-Holstein: 12,9% (+ 2,2%)
  14. Sachsen: 11,7 % (- 4,0%)
  15. Brandenburg: 11,1% (+ 5,2%)
  16. Sachsen-Anhalt: 10.1 % (- 4,0 %)

 

Hamburg konnte auch mit einem Verlust von – 2,3 % seine Spitzenposition halten, das absolute Schlusslicht ist Sachsen-Anhalt mit 10,1 % Absolventen, die ein Prädikatsexamen erhielten.

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Alle Informationen zu Durchfallquoten und Prädikatsexamina findet Ihr auf unseren Infoseiten zum Rechtsreferendariat.

Blogvorstellung klartext-jura.de

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An dieser Stelle möchten wir euch gerne einen Blog vorstellen!

klartext-jura.de – Gezwitscher von Marie Herberger –  nennt sich der Blog der Rechtsreferendarin, auf dem sie bereits Hunderte von Artikeln veröffentlicht hat. Das Archiv reicht hierbei bis auf November 2014 zurück, wo alle wöchentlich veröffentlichten Beiträge nachgelesen werden können. Besonders praktisch ist, dass ihr nicht nur nach dem Erscheinungsmonat auswählen könnt, sondern dass die Artikel auch inhaltlich kategorisiert werden. Angefangen bei A wie “Allgemein” über P wie “Praktische Methodenlehre” bis hin zu Z wie “Zivilrecht”. In ihren Beiträgen werden u.a. Aspekte beleuchtet, die für zahlreiche Examensklausuren eine Rolle spielen können, Klausurenlösungen werden dargestellt, aber auch kleine witzige Geschichten aus der Juristerei kommentiert. 

Marie Herberger : “Wenn man im Jura-Studium oder im Rechtsreferendariat “fleißig” (so die allgegenwärtige Empfehlung der Professoren und Ausbildern) Bücher und Zeitschriften liest, so stolpert man über Vieles, das Stoff zum Nachdenken bietet. Damit diese Lesefrüchte nicht nur in meinem Kopf bleiben, schreibe ich sie hier auf.

Auch Online- und Offline-Empfehlungen spricht die junge Frau aus. So weist sie auch auf andere Angebote mit juristischen Inhalten hin, stellt aber auch ihre praktischen Erfahrungen mit der Arbeit bestimmter Bücher vor. In unserem Referendarbuchladen, der Buchladen speziell für Rechtsreferendare, könnt ihr anschließend gerne stöbern!

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Für Themenvorschläge, Anregungen und Kommentare ist die Bloggerin jederzeit offen. Denn ihr ist es wichtig, dass ihr Blog neben den vielen guten Artikeln auch von der Interaktivität lebt.

Also, schaut vorbei, es lohnt sich :)


THE LAWYAL ONE

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Sartorius ITHE LAWYAL ONE – mehr als nur eine Tasche.
Das Start Up aus Bayern revolutioniert die Art und Weise Schönfelder und Sartorius zu tragen. Denn eine Tasche, die lediglich dem Transport dient, ist Geschichte. “Diese Tasche kann mehr. Und sie bietet viel: Einen Mehrwert. Style. Studien-Erleichterung.”, so die Gründer. “Eine Tasche, die dir praktisch das Denken abnimmt – naja, zumindest im Kleinen.”Die Tasche sollte perfekt sein. Ein Fach für Kommentier-Werkzeuge, integrierte, erweiterbare, personalisierbare und entfernbare Lesezeichen, innovativer Standfuß, sehr guter Schutz gegen Regen, mit Trageriemen, modern und stylisch und last but noch least zu 100% vegan. Erhältlich ist sie in den Farben grau, rosa, schwarz und braun. Es ist also für jeden (und jedes Outfit) etwas dabei.

Zu guter Letzt werden nicht nur über den Onlineshop die Taschen angeboten, ein Blog lädt ganz nebenbei noch zum stöbern ein. Hier werden unter anderem einige hilfreiche Tipps rund um´s Jurastudium vorgestellt.

Die RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - dem größten Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? Dann informiere Dich jetzt über unser Angebot und sichere Dir schnell Deine Examenskommentare!

Also, schau mal vorbei! Und wenn du für die Tasche noch den passenden Inhalt brauchst, hilft dir unser Referendarbuchladen sicherlich weiter :)

 

E-Examen im neuen Zeitalter

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Es ist ein viel diskutiertes Thema – das Ablegen des zweiten juristischen Staatsexamens am Computer. Die Vorteile sprechen hierbei für sich. Handschriftliches Schreiben ist zusehens altmodisch geworden, die Kinder heutzutage und damit auch die Studenten von morgen wachsen ganz selbstverständlich mit Computer, Tablet, Smartphone und Co auf. Auch in den Schulen wird immer mehr computergestützt gearbeitet. Warum sollten dann die Examensklausuren handschriftlich erfolgen? Bei fünfstündigem durchgehenden Schreiben wird die Hand immer steifer, die Schrift immer krakeliger. Im schlimmsten Fall führt diese schlechte (oder noch unleserliche) Handschrift zur Diskriminierung und Vergabe von schlechteren Noten. Da die Prüfungen digital verfügbar wären, können sie auf dem Weg zum Korrektor auch nicht einfach auf dem Postweg verschwinden, was in letzter Zeit nicht nur einmal vorkam.

Doch so schön das E-Examen auch ist, so teuer ist es auch. Die benötigte EDV-Ausstattung ist sehr kostenintensiv in der Anschaffung und im Unterhalt. Denn es können nicht einfach die nächstbesten Geräte zur Verfügung gestellt werden. Systeme dürfen nicht ausfallen, schon Geschriebenes muss regelmäßig gespeichert und wiederhergestellt werden, das Gelingen von Täuschungsversuchen muss technisch ausgeschlossen werden können. Zusätzlich stellt gerade in großen Bundesländern mit einer hohen Studentendichte der fehlende Platz ein Problem dar. Aber um das E-Examen überhaupt obligatorisch einführen zu können, ist wahrscheinlich eh eine Gesetzesänderung nötig.

Im April 2019 hatten Referendare erstmals aus Sachsen-Anhalt die Wahl. Sie durften selbst entscheiden, ob sie das zweite Examen lieber handschriftlich oder am Laptop ablegen möchten. Nur 3 von insgesamt 45 Prüflingen entschieden sich für die alte Methode. Jeder Examenskandidat bekam einen Laptop. Die Klausuren wurden dann auf ein Speichermedium übertragen und zum Korrigieren anschließend ausgedruckt. Die Korrektur am PC erfolgte also noch nicht. Auch wurde der Laptop nur zum Schreiben verwendet, die zugelassenen Hilfsmittel gab es in Papierform. Denn sonst hätte jeder Prüfling 2 oder 3 Bildschirme benötigt, was dann doch den Rahmen sprengte.

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Sachsen-Anhalt ist in Deutschland also der Vorreiter, sich anschließen möchte sich der Norden. Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein haben nun eine länderübergreifende Expertengruppe einbestellt, die sich Gedanken um die Realisierung des E-Examens machen soll. Das Augenmerk liegt hierbei aber tatsächlich auf dem zweiten Examen, wie der Ministeriumssprecher aus Kiel sagte: “Der Umsetzungsaufwand, die Vorbereitung und die voraussichtlich anfallenden Kosten lassen eine zeitgleiche Einführung für beide Examina in SH nicht realisierbar erscheinen.”
Und auch Nordrhein-Westfalen möchte nach langjährigem Experimentieren in den kommenden Jahren die elektronische Klausuranfertigung einführen.

Beamtenstatus für Referendare aus Hessen

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Mecklenburg-Vorpommern machte es vor, Hessen will nachziehen. Seit in Mecklenburg-Vorpommern 2018 die Verbeamtung auf Widerruf wieder eingeführt wurde, hat sich die Zahl der Neureferendare nahezu verdoppelt. So berichteten wir Anfang des Jahres hier in den Refnews. Bis 2002 wurden Rechtsreferendare in Hessen verbeamtet, bis zum jetzigen Zeitpunkt besteht zwischen ihnen und dem Land ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis. Die schwarz-grüne Landesregierung Hessens möchte das aber nun wieder ändern. Denn Nachwuchsjuristen sollen gewonnen werden, indem durch diesen Schritt das Absolvieren des juristischen Vorbereitungsdienstes attraktiver wird. Ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern gäbe es rund 300€ mehr, d.h. statt rund 1.100€ würden sie dann 1.400€ verdienen.

“Es geht um den Wettbewerb um die besten Köpfe”, so die Justizministerin Eva Kühne-Hörmann.

Es wird in Aussicht gestellt, dass bereits ab November 2019 diese neue Regelung in Kraft treten könnte. Ganz billig wird das für das Land nicht werden, da mit Kosten von 1 Million Euro für das Jahr 2019 und ab dann jährlich mit 5,4 Millionen Euro gerechnet wird.

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Insgesamt gesehen kritisiert die Landtagsopposition die allgemeine Einkommensentwicklung im Vergleich zu den anderen Bundesländern. Der öffentliche Dienst müsse attraktiver gemacht werden. Die Besoldung von Beamten und Richtern soll daher bis 2021 stufenweise bis 8% steigen.

Rechtsanwälte – die glücklichste Berufsgruppe

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Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung befragt jährlich 20.000 Deutsche zu ihren Lebensumständen. Ein Bereich stellt die Zufriedenheit im Berufsleben dar.

Die glücklichste Berufsgruppe ist tatsächlich die der Rechtsanwälte! In einer Skala von 1 (unzufrieden) bis 10 (sehr zufrieden) ergab sich bei den Rechtsanwälten eine Spitzenposition von 7,83 Punkten, gefolgt von Hochschullehrern und Forschern mit 7,65 Punkten. Auch Unternehmensberater (7,63), Lehrer (7,58) und Geschäftsführer/Vorstände (7,55) sind ziemlich zufrieden. Nicht so glücklich sind hingegen Maurer (6,65), Security (6,64) und Bergleute(6,58). 

Doch warum sind gerade Rechtsanwälte so zufrieden mit ihrem Leben?

Viele Rechtsanwälte arbeiten selbstständig. Sie sind also nicht in einer Großkanzlei angestellt, wo Stress und Überstunden an der Tagesordnung sind. Der Psychologe David Richter hat die Erfahrung gemacht, dass gerade Selbstständige zufriedener sind. Weitere Pluspunkte sind ein guter sozialer Status, anderen Menschen helfen zu können, geregelte Lebensläufe und Selbstbestimmtes Arbeiten.

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Da man so viele Stunden des Tages auf der Arbeit verbringt, färbt diese Zufriedenheit im Beruf auf das gesamte Leben ab. So können Rechtsanwälte insgesamt als glücklich eingestuft werden. Auch wenn die Arbeit natürlich nicht alles ist…

Rund um die mündliche Prüfung – Protokolle-Assessorexamen.de

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sternIhr möchtet bestmöglich auf die mündliche Prüfung vorbereitet sein? Dann solltet Ihr alle Vorteile unserer Plattform Protokolle-Assessorexamen.de nutzen!

Es stehen nun rund 50.100 Protokolle für Euch zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung kostenlos zur Verfügung! Sofort nach der Bestellung erhaltet Ihr aktuelle Protokolle Eurer Prüfer online als PDF-Dateien.

Auch haben wir eine nach Rechtsgebieten sortierte Sammlung kostenloser Original-Aktenvorträge zusammengestellt, die von den Justizprüfungsämtern veröffentlicht wurden. Bundeslandspezifisch könnt Ihr ebenso sehen, wie der Aktenvortrag im 2. Examen gewichtet wird sowie wie viel Zeit Ihr für die Vorbereitung bekommen werdet.

Hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung werdet Ihr bei uns examensrelevant informiert. Jeden Monat stellen wir Euch den “Fall des Monats” vor, also eine Entscheidung, die sich hervorragend als Grundlage für eine Prüfung eignen würde. Tagesaktuelle Nachrichten von den wichtigsten juristischen Nachrichtenportalen und Pressemitteilungen vom Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht können bei uns abgerufen werden.

Examenskommentare für die mündliche Prüfung könnt Ihr ohne eine anfallende Kaution zu 20% des Neupreises zzgl. Versandkosten bei uns mieten. So seid Ihr ohne hohe Kosten mit den aktuellsten Auflagen ausgerüstet.

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Über eine Shout-Box könnt Ihr ganz einfach in Kontakt mit Referendaren treten, die derselben Prüfungsgruppe zugehörig sind. So habt Ihr die Möglichkeit, Euch beispielsweise über den Ablauf des Prüfungstages oder einzelne Prüfer auszutauschen.

Mit unserem Notenrechner rechnet Ihr euer Gesamtergebnis des 2. Staatsexamen schnell und einfach aus!

Und last but not least halten wir einiges Wissenswertes bereit: Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen in den Ländern gewichtet? Wie ist der Notenverbesserungsversuch im Einzelnen geregelt? Wie sieht die Zeit nach der mündlichen Prüfung aus? …

Also schaut mal vorbei, es lohnt sich!

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